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Reisezeit Seminar, Arbeitszeit

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KarlMilo:
Hallo zusammen,

hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):

Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.

Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."

Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?

Danke für eure Antworten!



WasDennNun:
Und was wenn der PR der Sonntagsarbeit nicht zustimmt?
Zumindest in NI ist so etwas in der Mitbestimmung

Organisator:

--- Zitat von: KarlMilo am 05.07.2022 08:18 ---Hallo zusammen,

hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):

Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.

Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."

Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?

Danke für eure Antworten!

--- End quote ---
Dies gilt nur, wenn die Reisezeit während der üblichen Arbeitszeit erbracht wurde. Sonntag dürfte dies nicht zutreffen, es sei denn, dass Überstunden / Mehrarbeit angeordnet wurden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 05.07.2022 09:19 ---
--- Zitat von: KarlMilo am 05.07.2022 08:18 ---Hallo zusammen,

hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):

Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.

Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."

Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?

Danke für eure Antworten!

--- End quote ---
Dies gilt nur, wenn die Reisezeit während der üblichen Arbeitszeit erbracht wurde. Sonntag dürfte dies nicht zutreffen, es sei denn, dass Überstunden / Mehrarbeit angeordnet wurden.

--- End quote ---
wo wie gesagt, idR der PR vorher in der Mitbestimmung sein muss.
Und dann halt bei 4h Reiszeit 4h Sonntagsarbeit zustimmt und man dann auch nur 4h sich anrechnen lassen kann (selbst wenn man nur 3 h gereist ist?)

KarlMilo:
Danke für die Antworten.

Hier noch eine Präzisierung der Ausgangslage: GmbH im kommunalen Besitz -> Betriebsratsseminar, durch Entsendebeschluss Betriebsrat "Mehrarbeit" (Fahrt) zugestimmt.

Wenn ich euch richtig verstehe, gilt die tatsächliche Fahrtzeit als Arbeitszeit, da Sonntag keine übliche Arbeitszeit ist.
Nur für den Fahrer oder auch für den Mitfahrer?

Grüße

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