Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Reisezeit Seminar, Arbeitszeit
WasDennNun:
Kommt auf euere DV an.
Wenn ich es richtig verstanden haben, dann ist beim Fahrer es grundsätzlich Arbeitszeit, beim Mitfahrer nicht unbedingt.
SVA:
In einem anderen Thread zur inhaltsgleichen Regelung im TV-H kam man zum Ergebnis, es wären am Sonntag 0 Stunden zu berücksichtigen.
Sofern es sich nicht um Dienst-Kfz handelt und der Arbeitnehmer dieses geführt hat oder der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Pkw angeordnet hat, würde ich auch nicht dazu neigen, bei der Fahrtzeit einen Vergütungsanspruch zu sehen.
WasDennNun:
Nochmals: Kommt auf die DV an.
Wenn es angeordnete Zeit ist, dann arbeite ich im Zug und lasse mir diese Zeit vergüten, sofern ich nicht ein Fahrzeug während der Arbeitszeit führen darf.
Also wenn ich lieber Auto fahre, so what, selber schuld, muss man halt nacharbeiten.
Und wenn der AG mir Mehrarbeit am Sonntag anordnet, dann werde ich natürlich auch am Sonntag im entsprechendem Umfang diese Mehrarbeit leisten, egal wie: Ob am Steuer oder im Bistrowagen, mir doch egal.
Das ich in meiner Freizeit nebenbei irgendwo hinfahre ist ja davon unabhängig und Wumpe. 8)
SVA:
Wenn der BT-V Anwendung findet, was ja bei der Masse der Arbeitsverhältnisse des Fall ist, wäre das mit einer Dienstvereinbarung nicht regelbar.
WasDennNun:
Eine DV darf keine Besserstellung gegenüber dem TV beinhalten?
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