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Reisezeit Seminar, Arbeitszeit
SVA:
Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen dürfen keine Sachverhalte regeln, die in Tarifverträgen abschließend geregelt sind.
WasDennNun:
Also DV dürfen keine übertariflichen Regelungen beinhalten?
SVA:
Nein, meine Aussage lautet: Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen dürfen keine Sachverhalte regeln, die in Tarifverträgen abschließend geregelt sind.
KarlMilo:
Also,
die Fahrt war mit einem Dienstfahrzeug. Es ging zu einem Betriebsratsseminar, d.h. AG hat nichts angeordnet.
Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit. Eine BV gibt es noch nicht. Diese wird zur Zeit erarbeitet, u.a. Grund meiner Fragen.
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit. Die Frage ist, ob für beide (Fahrer und Beifahrer) und wieviel (tatsächliche Fahrtzeit = Arbeitszeit) ?
Grüße
Organisator:
--- Zitat von: KarlMilo am 05.07.2022 12:53 ---Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit.
(...)
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit
--- End quote ---
Nö. Arbeitszeit kann nur im definierten Arbeitszeitrahmen erbracht werden, ansonsten müsste sie angeordnet werden. Da letzteres nicht passiert ist, kann Fahrzeit wie auch Arbeitszeit nicht berücksichtigt werden.
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