Die verlangen beglaubigte Kopien. Wenn man näher nach fragt, kommt die Standard-Antwort: Haben wir schon immer so gemacht...
Wer, wenn nicht eine Uni könnte an einer besseren Lösung forschen? Oder zumindest der Bereich Recht / PuMa eine schnelle Lösung finden. Wäre doch mal was für nen Drittsemestlerkurs.
Da braucht man nichts mehr erforschen.
Da muss eine entsprechenden Digitale Infrastruktur und Rechtemanagment schaffen.
Also Certification Authorities .... und den ganzen kram aufbauen, die dämliche PDFs signieren.
Grundsätzlich hast du recht, aber bis diese Infrastruktur geschaffen ist, kann es ja eine zweckmäßige Übergangslösung geben.
Zweckmäßige ÜLösung:
Schickt uns nen pdf und kommt irgendwann im Laufe des Semesters mit dem Original vorbei.
Das ist doch ein reiner Rohrkrepierer, der eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist.
Denkt den Prozess doch mal zu Ende. Es ist völlig egal, ob der Bewerber den erforderlichen Qualifikationsnachweis in Papierform, digital oder überhaupt vorlegt.
Was passiert denn mit den vorgelegeten Qualifikationsnachweisen? Diese werden in einer Akte abgelegt. Findet hier eine Überprüfung auf Echtheit statt? Das lese ich aus den bisherigen Antworten nicht raus. Wie würde eine solche Überprüfung stattfinden? Ausstellende Stelle des Nachweises anschreiben und Echtheit bestätigen lassen oder wie soll ich mir das vorstellen?
Deshalb meine klare Aussage: Solange es keinen verbindlichen und klar definierten Prozess zur Überprüfung der Echtheit gibt, ist die Vorlage völlig unerheblich. Bis dato lautet die einzige Prüfung doch: Liegt Dokument vor: ja oder nein?
Ich habe folgende Frage an die Personaler unter euch: Habt ihr jemals die von einem Bewerber eingereichten Qualifikationsnachweise auf Echtheit überprüft? Wurden bei einer externen Belegprüfung, z.B. durch Landratsamt in Kitas, die Echtheit oder das bloße Vorhandensein der Nachweise überprüft?