Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh