Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wann geschieht die Beurteilung nach der Probezeit?
Fragmon:
Es ist ja die Frage:
* Werden die Aufgaben der E10 entzogen, dann wäre eine Probezeit unsinnig.
* Werden die Aufgaben der E10 nur befristet übertragen -> Anspruch auf Gewährung einer Zulage
* Werden die Aufgaben der E10 dauerhaft übertragen -> Anspruch auf Eingruppierung, aber dann nur Anspruch auf Stufe 1
Man sollte hier vorher exakt mit dem AG besprechen, nach welchen Regelungen er konkret vorgehen wird und sich das schriftlich geben lassen.
Kaiser80:
Genau.
Ich mein das ja nicht nur monetär: Wenn du einen neuen AN willst, würdest du so vorgehen wie im SV beschrieben? Also ich nicht. EG 10 S3, Standardprobezeit 6 Monate, feddisch. Wer soll dagegen anstinken?
Jannis228:
--- Zitat von: Fragmon am 05.07.2022 11:03 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 05.07.2022 09:43 ---
--- Zitat von: Jannis228 am 05.07.2022 09:29 --- Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
--- End quote ---
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
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Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
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Ja der Arbeitgeber meinte Höhergruppierung. Die Stelle ist auf EG 10 ausgeschrieben.
Eingruppierung während der Probezeit in EG 9b, Stufe 3, ab dem 7. Monat Stufe 4. Nach positiver Beurteilung erfolgt die Eingruppierung in EG 10 Stufe 4.
Mir wurde auch vom Arbeitgeber gesagt das dies ein übliches Verfahren ist und mir durch die Stufenverkürzung und anschließenden aufstieg zu gute käme. Aufgrund der Diskussion merke ich allerdings gerade das es wohl kein übliches Verfahren ist und ich mir diesen Weg besser nochmal detalliert schriftlich bestätigen lassen sollte.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 05.07.2022 11:21 ---Genau.
Ich mein das ja nicht nur monetär: Wenn du einen neuen AN willst, würdest du so vorgehen wie im SV beschrieben? Also ich nicht. EG 10 S3, Standardprobezeit 6 Monate, feddisch. Wer soll dagegen anstinken?
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Der AN, der Angeboten bekommt: Eg9bs4 nach 6 Monaten und Eg10S4 nach 12 Monate.
Sofern er es schriftlich zugesichert bekommt.
Kaiser80:
--- Zitat von: Jannis228 am 05.07.2022 11:49 ---
Mir wurde auch vom Arbeitgeber gesagt das dies ein übliches Verfahren ist und mir durch die Stufenverkürzung und anschließenden aufstieg zu gute käme. Aufgrund der Diskussion merke ich allerdings gerade das es wohl kein übliches Verfahren ist und ich mir diesen Weg besser nochmal detalliert schriftlich bestätigen lassen sollte.
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Ich will dir nix ausreden. Nicht falsch verstehen. ICH würde auf EG 10 S3 bestehen. Is nur meine Meinung
Wenn die Alternative EG 10 S1 ist, lohnt sich der Weg ja auch monetär.
Dennoch, wer weiss
a)was in einem Jahr ist
b)du die Probezeit bestehst
c) der AG die Probezeit überlebt
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