Hi,
bin derzeit in der EG 7 Stufe 1 beschäftigt (11 Monate). Nun wechsel ich den Arbeitgeber und bekomme EG 8. Ich bin der Auffassung, dass ich nach § 17 Abs. 4 ich die Stufe 2 erhalten müsste.
Der Arbeitgeber behauptet jedoch, es gebe einen Zusatz, dass dieser Paragraph nur gelte, wenn man die EG beim gleichen Arbeitgeber wechselt. § 17 Abs. 4 gilt nicht, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Er möchte mich somit in Stufe 1 einstufen.
Ist das korrekt?
Weitere Frage. Der Arbeitgeber möchte die Berufserfahrung von meinem alten Arbeitgeber (auch öffentlich) nicht für die Stufe anerkennen. Er möchte somit hier bei "0" beginnen. Steht irgendwo im Gesetz, dass er dies tun muss bei einem Arbeitgeberwechsel?