Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Ich glaube hier wird etwas durcheinander gewürfelt.
Die 5 Tage wovon ich bereits 2 genommen habe sind Tage die mir von meinem AG für Prüfungen gewährt wurden. Das ist bezahlter Sonderurlaub und hat mit dem Bildungsurlaub nichts zu tun.
Ich mache die Fortbildung zum staatlich geprüften Abwassermeister aufbauen auf meine Ausbildung Fachkraft für Abwassertechnik. Es wurde vom AG nichts gesagt, dass diese Fortbildung keine anerkannte Fortbildung ist, sondern nur, dass sie mir keinen Bildungsurlaub genehmigen, da sie ja schon so großzügig sind und mir für Prüfungen bis zu 5 bezahlte Sonderurlaubstage geben.
Ob diese Fortbildung anerkannt ist, ist da nochmal eine andere Geschichte. Die Schule ist in RLP und nicht auf der Liste von BaWü aufgeführt, aber den Abwassermeister gibt es auch in BaWü und ist auch auf der RP Seite aufgeführt. Leider ist das RP in dieser Angelegenheit aktuell nicht erreichbar.
Liebe Grüße