Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bildungsurlaub abgelehnt
McOldie:
--- Zitat von: Fragmon am 07.07.2022 12:43 ---
--- Zitat von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36 ---Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
--- End quote ---
Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.
So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.
Es bleibt somit nur:
§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.
--- End quote ---
Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.
Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.
was_guckst_du:
Personalrat einschalten!
JahrhundertwerkTVÖD:
Solche Regelungen sind leider sehr oft vorzufinden und viele Personaler finden sie ganz toll.
Für mich deutet es eher darauf hin, dass der AG keine Möglichkeiten sieht den Mitarbeiter zu fördern.
Ich kenne nicht die vorhandenen Personalstrukturen und ob die Möglichkeit besteht in Zukunft als Abwasermeister eingesetzt zu werden.
In Anbetracht des vorhandenen Fachkräftemangels ist es m.E. immer wirtschaftlicher in die Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter zu investieren.
Fragmon:
--- Zitat von: McOldie am 07.07.2022 12:53 ---
--- Zitat von: Fragmon am 07.07.2022 12:43 ---
--- Zitat von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36 ---Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
--- End quote ---
Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.
So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.
Es bleibt somit nur:
§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.
--- End quote ---
Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.
Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.
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Das ist die Frage, wenn es keine Bildungsmaßnahme nach dem Bildungszeitgesetz ist, darf die Maßnahme nicht angerechnet werden.
WasDennNun:
Personalrat zur Mediation einbeziehen
BTW: Wäre das auch ArbG?
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