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Bildungsurlaub abgelehnt
Matzl88:
Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Ich glaube hier wird etwas durcheinander gewürfelt.
Die 5 Tage wovon ich bereits 2 genommen habe sind Tage die mir von meinem AG für Prüfungen gewährt wurden. Das ist bezahlter Sonderurlaub und hat mit dem Bildungsurlaub nichts zu tun.
Ich mache die Fortbildung zum staatlich geprüften Abwassermeister aufbauen auf meine Ausbildung Fachkraft für Abwassertechnik. Es wurde vom AG nichts gesagt, dass diese Fortbildung keine anerkannte Fortbildung ist, sondern nur, dass sie mir keinen Bildungsurlaub genehmigen, da sie ja schon so großzügig sind und mir für Prüfungen bis zu 5 bezahlte Sonderurlaubstage geben.
Ob diese Fortbildung anerkannt ist, ist da nochmal eine andere Geschichte. Die Schule ist in RLP und nicht auf der Liste von BaWü aufgeführt, aber den Abwassermeister gibt es auch in BaWü und ist auch auf der RP Seite aufgeführt. Leider ist das RP in dieser Angelegenheit aktuell nicht erreichbar.
Liebe Grüße
Bernstein:
Die Begründung der Ablehnung ist absoluter Unfug. Der Sonderurlaub hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun.
Ob der Bildungsurlaub als solcher anerkannt ist, ist aus deinen Ausführungen nicht zu erkennen. Sollte er anerkannt sein, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als noch einmal mit deiner Dienststelle zu reden.
Matzl88:
Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Es gibt Neuigkeiten.
Man möchte mir nun doch den Bildungsurlaub genehmigen. Dafür aber die freiwillig gewährten 5 bezahlte Sonderurlaubstage für Prüfungstage streichen und das auch rückwirkend für die zwei Tage die ich im Juni nahm. Dafür solle ich nun Urlaub nehmen.
Ich habe ja dieses Schriftstück zwischen meinen AG und mir, in dem drin steht, dass mir der bezahlte Sonderurlaub gewährt wird. Ist das nicht ein Fortbildungsvertrag und damit verpflichtend oder kann mein AG hier wie geschildert verfahren und mir die schriftlich zugesicherten Tage einfach so entziehen?
Liebe Grüße und besten Dank
SVA:
Die Tage wurden nicht freiwiliig gewährt, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Dir.
Bernstein:
Die Tage wurden Dir freiwillig von deinem Arbeitgeber gewährt und in einem Vertrag zwischen Dir und ihm schriftlich zugesichert.
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