Bildungsurlaub abgelehnt

Begonnen von Matzl88, 07.07.2022 11:36

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Matzl88

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich mache aktuell meinen Abwasser-Meister und habe hierzu von meinem AG ein Dokument unterschrieben mit grob folgendem Inhalt.

Ich bekomme 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr für Prüfungen
Ich werde freitags für die Schule freigestellt
Ich muss die Zeit aber von Montag bis Donnerstag vorarbeiten
Ich bekomme 50% der Kosten erstattet, maximal jedoch 400€
Ich verpflichte mich 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung bei meinem AG zu bleiben oder muss die genannten Beträge zurück bezahlen.

Nun habe ich meinen Bildungsurlaub beantragt und in der Personalamt geschickt und folgende Aussage bekommen.

Sie haben doch von uns 5 Tage für Ihre Prüfungen bekommen und möchten nun noch den Bildungsurlaub. Also beides werden wir nicht genehmigen.
_______________________________________________________________________________

Von den 5 Tagen die mir von meinem AG gewährt werden, habe ich zwei für meine ADA Prüfung genommen. Dieses Jahr habe ich keine weiteren Prüfungen mehr und somit auch keinen weiteren Anspruch auf den Sonderurlaub des AG für meine Prüfungen.

Kann mir mein AG den Bildungsurlaub verwehren? Wie kann ich vorgehen um zu meinem Recht zu kommen? Erstmal versuchen es über ein Gespräch zu klären und notfalls den Personalrat einschalten?

Wie sieht diese Angelegenheit denn Rechtlich aus? Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?

Liebe Grüße und besten Dank

Öffdler

Welches Bundesland? Nach meiner Kenntnis gibt es für die einzelnen Länder unterschiedliche Regelungen.

Matzl88

Danke, Entschuldigung, dass hatte ich total vergessen und ergänze es noch schnell.
Es geht um Baden-Württemberg

Grüße

Fragmon

Zitat von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36
Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?

Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.

So wie du schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir außer nach den Regelungen des § 7 des Bildungszeitgesetzes nicht verwehrt werden.

Weiterhin gibt es:

§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.

EDIT: Beitrag nochmals angepasst.

SVA

Im Sachverhalt möchte Matzl88 aber nicht mehr als 5 Tage Bildungsurlaub, sondern genau 5 Tage Bildungsurlaub.

McOldie

Zitat von: Fragmon am 07.07.2022 12:43
Zitat von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36
Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?

Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.

So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.

Es bleibt somit nur:

§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.

Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.

Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JahrhundertwerkTVÖD

Solche Regelungen sind leider sehr oft vorzufinden und viele Personaler finden sie ganz toll.

Für mich deutet es eher darauf hin, dass der AG keine Möglichkeiten sieht den Mitarbeiter zu fördern.
Ich kenne nicht die vorhandenen Personalstrukturen und ob die Möglichkeit besteht in Zukunft als Abwasermeister eingesetzt zu werden.
In Anbetracht des vorhandenen Fachkräftemangels ist es m.E. immer wirtschaftlicher in die Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter zu investieren.

Fragmon

Zitat von: McOldie am 07.07.2022 12:53
Zitat von: Fragmon am 07.07.2022 12:43
Zitat von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36
Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?

Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.

So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.

Es bleibt somit nur:

§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.

Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.

Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.

Das ist die Frage, wenn es keine Bildungsmaßnahme nach dem Bildungszeitgesetz ist, darf die Maßnahme nicht angerechnet werden.

WasDennNun

Personalrat zur Mediation einbeziehen

BTW: Wäre das auch ArbG?

Matzl88

Guten Morgen und danke für eure Antworten.

Ich glaube hier wird etwas durcheinander gewürfelt.

Die 5 Tage wovon ich bereits 2 genommen habe sind Tage die mir von meinem AG für Prüfungen gewährt wurden. Das ist bezahlter Sonderurlaub und hat mit dem Bildungsurlaub nichts zu tun.

Ich mache die Fortbildung zum staatlich geprüften Abwassermeister aufbauen auf meine Ausbildung Fachkraft für Abwassertechnik. Es wurde vom AG nichts gesagt, dass diese Fortbildung keine anerkannte Fortbildung ist, sondern nur, dass sie mir keinen Bildungsurlaub genehmigen, da sie ja schon so großzügig sind und mir für Prüfungen bis zu 5 bezahlte Sonderurlaubstage geben.

Ob diese Fortbildung anerkannt ist, ist da nochmal eine andere Geschichte. Die Schule ist in RLP und nicht auf der Liste von BaWü aufgeführt, aber den Abwassermeister gibt es auch in BaWü und ist auch auf der RP Seite aufgeführt. Leider ist das RP in dieser Angelegenheit aktuell nicht erreichbar.

Liebe Grüße

Bernstein

Die Begründung der Ablehnung ist absoluter Unfug. Der Sonderurlaub hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun.
Ob der Bildungsurlaub als solcher anerkannt ist, ist aus deinen Ausführungen nicht zu erkennen. Sollte er anerkannt sein, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als noch einmal mit deiner Dienststelle zu reden.

Matzl88

Guten Morgen und danke für eure Antworten.

Es gibt Neuigkeiten.

Man möchte mir nun doch den Bildungsurlaub genehmigen. Dafür aber die freiwillig gewährten 5 bezahlte Sonderurlaubstage für Prüfungstage streichen und das auch rückwirkend für die zwei Tage die ich im Juni nahm. Dafür solle ich nun Urlaub nehmen.

Ich habe ja dieses Schriftstück zwischen meinen AG und mir, in dem drin steht, dass mir der bezahlte Sonderurlaub gewährt wird. Ist das nicht ein Fortbildungsvertrag und damit verpflichtend oder kann mein AG hier wie geschildert verfahren und mir die schriftlich zugesicherten Tage einfach so entziehen?

Liebe Grüße und besten Dank

SVA

Die Tage wurden nicht freiwiliig gewährt, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Dir.

Bernstein

Die Tage wurden Dir freiwillig von deinem Arbeitgeber gewährt und in einem Vertrag zwischen Dir und ihm schriftlich zugesichert.