Autor Thema: Verbeamtung  (Read 2074 times)

sabbi

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Verbeamtung
« am: 07.07.2022 12:56 »
Hallo zusammen :)

Ich bin TB und habe mich bei meiner Behörde auf die Ausschreibung zum Verbeamtungsverfahren im gehobenen Dienst beworben. Meine Vorgesetzte hat bereits meine Beurteilung geschrieben, diese wurde durch das Personalreferat geprüft und ich hatte ein Gespräch zur Anlassbeurteilung.

Meine Frage ist, wie es nun weitergeht? Also was sind die nächsten Schritte?
Und muss ich auf irgendwas achten etc.?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Tagelöhner

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #1 am: 08.07.2022 10:26 »
Wenn man Dich in das Beamtenverhältnis übernehmen will, geht das jetzt seinen gewohnten Weg. Man wird Dich zur Vorstellung beim Amtsarzt oder vergleichbar auffordern, der Deine körperliche Dienstfähigkeit und das Risiko vorzeitig dienstunfähig zu werden einschätzen soll. Danach wird man Dir irgendwann die Ernennungsurkunde "Beamter auf Probe" überreichen.

Sobald Du diese übernommen hast, ist Deine Seele dann an den Dienstherr verkauft worden und Dein Rückgrat wird sich in kürzester Zeit zu Gummi verwandeln. Ab dann wird nämlich mehr Linientreue, Loyalität und keine Widerrede mehr erwartet, Zuwiderhandlungen sind hochgradig karriereschädigend. In 10-20 Jahren bist Du dann einer dieser 0815-Beamten, die sich 5 Minuten über die nächste Beförderung freuen können, vor allem wenn der unliebsame Kollege im Nachbarbüro das Nachsehen hatte, insgeheim ihren Dienstherr und Job aber hassen, und nur noch die Zeit bis zur Pension absitzen.  :'(  ;D

Organisator

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Antw:Verbeamtung
« Antwort #2 am: 08.07.2022 10:51 »
Sobald Du diese übernommen hast, ist Deine Seele dann an den Dienstherr verkauft worden und Dein Rückgrat wird sich in kürzester Zeit zu Gummi verwandeln. Ab dann wird nämlich mehr Linientreue, Loyalität und keine Widerrede mehr erwartet, Zuwiderhandlungen sind hochgradig karriereschädigend. In 10-20 Jahren bist Du dann einer dieser 0815-Beamten, die sich 5 Minuten über die nächste Beförderung freuen können, vor allem wenn der unliebsame Kollege im Nachbarbüro das Nachsehen hatte, insgeheim ihren Dienstherr und Job aber hassen, und nur noch die Zeit bis zur Pension absitzen.  :'(  ;D

Solche Behörden soll es geben, diese machen dann aber solche ekligen Erwartungen nicht an der Art des Beschäftigungsverhältnisses fest.