Es handelt sich um eine persönliche Zulage die dem Unterschiedsbetrag zwischen E6 und E8 entspricht.
Wie schon gesagt, explizit erwähnt werden Zulagen im oben genannten Paragrafen nicht. Meine Frage wäre ob es eine Regelung gibt angibt wie mit Zulagen umgegangen wird.
Danke im Voraus
Hintergrund:
Eingruppierung bei dauerhafter Übertragung (§ 12 TV-L)
Zulage bei befristeter Übertragung (§ 14 TV-L)
Zunächst wurde dir die Aufgabe befristet übertragen. Danach erhältst du einer Zulage, die dich so stellt als würdest du dauerhaft eingruppiert werden. Im TV-L dann eine Zulage von E6 Stufe 4 zu E8 Stufe 3.
Warum man dir eine Zulage zur E8 Stufe 4 gewährt, weiß ich nicht.