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Trennungsgeld /Fahrtkosten

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Tim Schröder:
Hallo und guten Tag in die Runde.

Kurze Einleitung/Erklärung:
Ich bin seit dem 01.07.2022 ziviler Angestellter der Bundeswehr.
Erstmalig im öffentlichen Dienst angestellt, vorher in der "freien Wirtschaft".
Ich fahre mit dem privaten PKW zur Dienststelle.
Einfacher Weg = 40 km,  hin und zurück = 80 km.

Zu den "Trennungskosten" habe ich einige Fragen.

  80 km (täglich) x0,20 Euro x (ca.) 20 Arbeitstagen = (ca.) 320,- Euro/Monat

  Kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten über "Stiewi" beantragen?

  Oder ist die Abrechnung der Trennungskosten zeitlich begrenzt?

  Ist die Erstattung der Trennungskosten steuerfrei oder steuerpflichtig?

  Welche Unterlagen werden zur Verifizierung der Kostenerstanntung benötigt?

Danke für eurer Feedback.

LG

Tim






Organisator:

--- Zitat von: Tim Schröder am 07.07.2022 18:55 --- Kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten über "Stiewi" beantragen?

  Oder ist die Abrechnung der Trennungskosten zeitlich begrenzt?

--- End quote ---

Das ergib sich aus dem dazugehörigen Schreiben deines Arbeitgebers


--- Zitat von: Tim Schröder am 07.07.2022 18:55 ---  Ist die Erstattung der Trennungskosten steuerfrei oder steuerpflichtig?

--- End quote ---

Siehe dazugehörigen Bescheid.


--- Zitat von: Tim Schröder am 07.07.2022 18:55 ---  Welche Unterlagen werden zur Verifizierung der Kostenerstanntung benötigt?

--- End quote ---

Was will wer denn verifizieren?

Tim Schröder:

Guten Tag "Organisator",
deine Antworten verstehe ich leider nicht.
Sicher habe ich die Situation falsch erklärt.

Ich habe einen festen Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz.
Ich pendele, mit dem privaten PKW, jeden Tag 40 km zum Arbeitsplatz und 40 km zurück zum Wohnsitz.
Montags bis Freitags = 400 km in der Woche.
Ich habe es so verstanden, dass ich dafür sog. "Trennungsgeld" beantragen kann, in Höhe von 0,20 Euro pro km.
Ich habe noch nichts beantragt, sonndern informiere mich hier über den Ablauf.


Du schreibst in deiner Antwort vom "dazugehörigen Schreiben deines Arbeitgebers" und "dazugehörigen Bescheid".
Welches Schreiben und welchen Bescheid meinst du?

Zu deiner Frage "Was will wer denn verifizieren?" . Der Antrag auf Trennungsgeld wird in Hannover bearbeitet.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Behörde dort einen Nachweis verlangt, wo ich wohne, wo ich arbeite und wieviel Kilometer ich pro Arbeitstag fahre etc.

Hier nochmal meine Frage......kann ich tatsächlich  *jeden Monat*  diese Trennungskosten beantragen?
Oder bin ich mit Trennungskosten, für den "normalen" täglichen Weg zur Arbeitsstätte, komplett auf dem "Holzweg"?

MfG
Michael Schaak


SVA:
Bist Du überhaupt trennungsgeldberechtigt? Wenn ja, welcher Anwendungsfall des § 1 Abs. 2 TGV liegt vor?

Opa:
Wenn es sich um einen „normalen Arbeitsplatz“ handelt, also nicht um eine Abordnung, Zuweisung, Zuteilung, Versetzung oder Umzug, jeweils aus dienstlichen Gründen oder ähnlichem Sonderfall, besteht kein Anspruch auf Trennungsgeld.
In den o.g. Fällen erhält man vorab ein Schreiben des Arbeitgebers, das die Maßnahme konkret bezeichnet und eine Zusage für Trennungsgeld enthält.
Da dies bei dir nicht der Fall zu sein scheint, dürfte es sich um den normalen Arbeitsweg handeln. Fahrtkosten werden also nur als Werbungskosten über die Entfernungspauschale bei deiner Steuererklärung wirksam.

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