Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Trennungsgeld /Fahrtkosten
egotrip:
Erstmalig im Öffentlichen Dienst,...
Dann kann es ja keine Versetzung oder Abordnung sein, und dann gäbe es ja auch keine Anspruchsgrundlage für die beschriebene Forderung.
Also,...
Der Fragesteller ist dann normaler Berufspendler, zahlt (wie jeder andere Pendler auch) seinen täglichen Arbeitsweg aus eigener Tasche und holt sich am Jahresende einen Teil davon also Werbungskosten über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
SVA:
Das ist so nicht richtig, siehe auch die Rechtsnorm, auf die ich verwies. § 1 Abs. 2 Nr. 12f. TGV sieht durchaus auch die Möglichkeit von Trennungsgeldansprüchen bei der Einstellung vor. Es ist jetzt nur die Frage, ob der Fragesteller unter einen der Anwendungsfälle fällt. Und dazu bedürfte es seiner Antwort auf meine beiden Fragen.
Tim Schröder:
Hallo in die Runde!
Vielen Dank für die vielen und guten Antworten.
Es ist so, dass ich nach § 1 Abs. 2 TGV KEINEN Anspruch auf Trennungsgeld habe.
Es ist bei mir nur der "normale" und tägliche zur Arbeitsstelle und zurück.
Ich werde es über den Lohnsteuerausgleich geltend machen oder eine monatliche Steuerbegünstigung beantragen.
Schönes Wochenende!
Micha
Tommybmg:
Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.
Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.
Kurz und Knapp:
- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.
Formulare hierfür heißen:
- Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld
- Forderungsnachweis für Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)
Tim Schröder:
HERZLICHEN DANK, Tommybmg!!! ;D
--- Zitat von: Tommybmg am 11.07.2022 15:09 ---Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.
Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.
Kurz und Knapp:
- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.
Formulare hierfür heißen:
- Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld
- Forderungsnachweis für Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)
--- End quote ---
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