Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Trennungsgeld /Fahrtkosten

<< < (3/4) > >>

Tim Schröder:
Ich noch euinmal....
habe mir den "An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld" angesehen.
Da wird immer nach "neuer Dienststelle" und "alter Dienststelle" gefragt.
Ich habe doch, als neu Eingestellter, keine alte Dienststelle.
Oder hast du einen Link für mich zu einen (dem richtigen?) Antrag?
LG
Tim




--- Zitat von: Tommybmg am 11.07.2022 15:09 ---Ich bin auch bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftigter eingestiegen und habe in den ersten 6 Monaten (also während der Probezeit) Trennungsgeld erhalten. Das ergibt sich aus  § 1 Abs. 2 Nr. 13. Hier wusste auch niemand so wirklich darüber Bescheid und es wurde mir auch pauschal erstmal "Nein, sowas gibt es nicht" gesagt. Dabei gibt es das bei Neueinstellung sehr wohl, wenn man außerhalb des Einzugsgebietes (30km Umkreis von der Dienststelle) wohnt.

Nach den 6 Monaten bekommt man es nur noch, wenn man nachweist, dass man uneingeschränkt umzugswillig ist und sich um den Umzug bemüht (Anzeigen, Maklerkorrespondenz etc.). Das ist aber sehr aufwendig. Man bekommt ja nach der Probezeit in der Regel die Zusage zur Umzugskostenvergütung.


Kurz und Knapp:

- Du kannst Hin+Rückweg abrechnen mit 20 cent pro Kilometer
- zeitlich begrenzt bis zur UKV-Zusage (in der Regel nach der Probezeit, 6 Monate)
- die Erstattung ist steuerpflichtig, wird also ganz normal auf der Bezügemitteilung versteuert.

Formulare hierfür heißen:
- ​An­trag auf Ge­wäh­rung von Tren­nungs­geld
- For­de­rungs­nach­weis für Tren­nungs­geld bei täg­li­cher Rück­kehr zum Wohn­ort nach § 6 TGV (Hier trägst du einfach die gefahrenen Strecken ein, das reichst du monatlich neu ein)

--- End quote ---
[/quote]

Eukalyptus:
Ich empfehle dringend einen Anruf beim zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum. Dort solltest du nach dem für dich zuständigen Rechnungsführer fragen. Wenn du das Stichwort "Trennungsgeld" fallen lässt, wird man dich sicherlich an den richtigen verweisen, ganz egal wo du anrufst.

Die Bundeswehrdienstleistungszentren gibt es bundesweit verteilt, in der Regel befindet sich am Bundeswehrstandort eine Außenstelle ("Standortservice").

Dort wird man dir alle Fragen zuverlässig(er) beantworten können.

Organisator:

--- Zitat von: Eukalyptus am 12.07.2022 23:30 ---Ich empfehle dringend einen Anruf beim zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum. Dort solltest du nach dem für dich zuständigen Rechnungsführer fragen. Wenn du das Stichwort "Trennungsgeld" fallen lässt, wird man dich sicherlich an den richtigen verweisen, ganz egal wo du anrufst.

Die Bundeswehrdienstleistungszentren gibt es bundesweit verteilt, in der Regel befindet sich am Bundeswehrstandort eine Außenstelle ("Standortservice").

Dort wird man dir alle Fragen zuverlässig(er) beantworten können.

--- End quote ---

Genau. Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, ob du trennungsgeldberechtigt bist. Dies wird dir üblicherweise schriftlich mitgeteilt, siehe dazu mein einleitender Post. Daraus ergibt sich dann auch, wie und wo du das TG beantragst.

Tommybmg:
Bei alter Dienststelle trägst du einfach nichts ein.

Ich würde einfach herausfinden welche Stelle bei euch allgemein für's Trennungsgeld zuständig ist. Dann würde ich den Antrag da einfach ausgefüllt hinschicken. Entweder es wird bewilligt oder nicht. Nach dem Bescheid kannst du dann die Forderungsnachweise einreichen.

Tim Schröder:
Ich bedanke mich herzlich bei allen Antwortern.
Liebe Grüße und schönes Wochenende.
Tim

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version