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[Allg] Kinder rückwirkende Krankenversicherung

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Kreuzschiene:
Hallo zusammen.
Bis dato waren unsere Kinder bei meiner Ehefrau in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert.
Nun wurde festgestellt, dass aufgrund der Höhe meines Einkommens diese Familienversicherung rückwirkend ab Februar 2021 nicht mehr besteht.
Wir werden nun die Kinder in die PKV nehmen und bekommen ja 80% Beihilfe.
Problem ist im Grunde nur der Zeitraum von Februar 2021 bis zum Eintritt in die PKV.
Hier möchte die GKV meiner Frau die Kinder in die freiwillige GKV übernehmen und entsprechend hohe Nachforderungen erheben.

Gibt es hier Möglichkeiten, dies zu umgehen?
Wäre es beispielsweise möglich, für diesen Zeitraum anzugehen, die Kinder nur durch die Beihilfe abzusichern?

was_guckst_du:
Nein...in D besteht krankenversicherungspflicht...

Opa:
Keine Ahnung vom Thema, aber mal zwei Gedanken dazu:

- handelt es sich um die Aufhebung eines VA mit Dauerwirkung und falls ja, inwieweit sind die Voraussetzungen für die rückwirkende Aufhebung nach §48 SGB X erfüllt? Hat die KK Rechtsgrundlagen für die Entscheidung mitgeteilt?

-Bei der Versicherungspflicht würde deren Ende im Sachverhalt zum 31.12.2021 festgestellt (§6 Abs. 4 SGB V: Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.). Wäre es dann nicht logisch, wenn dies analog auch für die Feststellung der Familienversicherung gelten würde?

Cherry:
Umgehen kann man es nicht. Ist der Bescheid der KK korrekt? So werden Familienzuschläge z. B. nicht berücksichtigt.
Wenn ja, setzt sich die Versicherung nach 188 SGB V automatisch fort.
Wenn du eine PKV findest, die die Kinder rückwirkend aufnimmt, geht dies grds. auch. Hier aber auf die Tarife achten. Die KK wird natürlich die Kosten für übernommene Leistungen an 02/2021 zurückfordern.
Wichtig ist auch, dass man innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bescheides widerspricht und den anderweitigen KV Schutz nachweist.
Man muss also schnell reagieren und viele Punkte abwägen. Übernimmt die PKV überhaupt die rückwirkenden Kosten.

Daher ist eine Beratung mit der KK und der PKV sinnvoll.

Bestimmt habe ich auch nicht alles was möglich ist bedacht, ist aber ja auch keine Rechtsberatung, sondern nur ein paar Punkte die zu berücksichtigen sind.
LG

MaxMustermann:
Ich habe das gleiche "Problem" mit einer Überschreitung der Entgeltgrenze in 2021 - allerdings noch keinen schriftlichen Bescheid von der GKV meiner Frau erhalten.
Offenbar sind jedoch einige Bescheide fehlerhaft. So habe ich die Information, dass nicht nur die Familienzulagen, sondern auch Werbungskosten wie Fahrtkosten etc. vom zugrundegelgten Gesamtbrutto abgezogen werden.
Beispiel:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2021 bei 64.350 Euro.
Regierungsrat Mustermann hatte ein Bruttojahresgehalt von 70.000 Euro. Abzüglich Familienzuschlägen (12x350 Euro = 4200 Euro) bleiben 65.800 Euro, was noch immer über der Grenze liegt.
Zu den abzugsfähigen Posten sollen zudem aber auch Werbungskosten gehören. RR Mustermann hatte in den vergangenen Jahren regelmäßig Fahrt- und Kinderbetreuungskosten von über 2.000 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht. So auch 2021.
Abzüglich dieser 2.000 Euro bleibt er daher mit 63.800 Euro unterhalb der Entgeltgrenze - der Anspruch auf kostenlose Familienversicherung seiner Kinder bliebe bestehen.

Hat jemand Erfahrungen bzw. konkrete Angaben, welche Werbungskosten tatsächlich angerechnet werden können?

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