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Fragen zu Eingruppierung Systemadministrator
Fragmon:
Also kostenfrei ist ein ArbG Prozess ganz sicher nicht.
WasDennNun:
Doch
kein Zwang einen RA zu nehmen.
Also einfach einreichen, abwarten und gewinnen, dann 0€ zahlen.
Fragmon:
Und was ist mit den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen)? Besonders da die Quote zu obsiegen fernab von 100% liegt
SVA:
Es ist durchaus zutreffend, dass ein ArbG-Prozess nicht kostenfrei ist. Mindestens der eigene Zeitaufwand wird entstehen und auch dies sind Kosten (wenn auch keine Ausgaben). Gerichtskosten fallen jedoch nur dann an, wenn man verliert. Beim Obsiegen trägt sie die Gegenseite, bei einem Vergleich entfallen sie.
WasDennNun:
Wenn du Recht bekommst, dann hast du erstinstanzlich keine Kosten.
Wenn du eine falsche Rechtsmeinung vertritts, dann zahlst du natürlich zu Recht.
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