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Eingruppierung TV-L

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FabeK:
Hallo Zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich der Eingruppierung und zwar bin ich derzeit SB in der Ausländerbehörde und in E9a S4 TvöD eingruppiert, ab dem 01.10 beginne ich eine Tätigkeit als SB im Leistungsrecht (Asylbewerberleistungen) diese Tätigkeit ist E9b TV-L zugeordnet.

Nun bin ich mir nicht sicher in welche Stufe ich eingruppiert werde. Meine Vermutung ist, dass ich in E9b S3 lande, ist das zutreffend?

Vielen Dank im Voraus.

SVA:
Ist es eine Höhergruppierung beim selben Arbeitgeber oder eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber?

FabeK:

--- Zitat von: SVA am 11.07.2022 11:46 ---Ist es eine Höhergruppierung beim selben Arbeitgeber oder eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber?

--- End quote ---

es handelt sich um einen neuen AG, der bisherige AG war im TVÖD angesiedelt.

SVA:
Dann besteht auf Basis der Sachverhaltsschilderung mutmaßlich lediglich Anspruch auf Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren führte zu einem Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung kann jedoch grundsätzlich nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Da keine Stufe in E9b vorliegt, kann eine solche auch nicht übernommen werden. Bliebe lediglich die Berücksichtigung förderlicher Zeiten. Diese kann der Arbeitgeber auch soweit anerkennen, dass Du in Stufe 4 kämest. Tariflich ist das jedoch nur möglich, wenn es zur Personalgewinnung erforderlich ist. Das ist es nur solange, wie die Stelle nicht mit Dir besetzt ist. Dies wäre also unbedingt vor Vertragsabschluss zu klären.

WasDennNun:
Zu guter Letzt wäre auch noch §16.2a ein Möglichkeit.
(2a) Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und
4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜLänder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.

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