Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Beschäftigter (TV-L) wird spontan zum 01.08.2022 verbeamtet (NRW), er hat allerdings noch 20 nicht genommene Urlaubstage. Werden solche übertragen aus seinem Arbeitsverhältnis in das Beamtenverhältnis? Nimmt er diese mit?
Muss er wirklich 6 Monate warten bis er nach der Verbeamtung Urlaub nehmen kann (Anzahl genommener Urlaubstage sammeln sich dann weiter an)?
Laut unten stehendem § beträgt die Urlaubsperre 6 Monate, wenn die "Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst" weniger als 6 Monate besteht. Die oben genannte Person ist jedoch seit Jahren im öffentlichen Dienst, wenn auch nur als Regieruingseschäftigter.
§ 3
Wartezeit
Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, im Falle des § 6 Abs. 1 von drei Monaten beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern.