Autor Thema: [NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub  (Read 2106 times)

fresh21

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[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« am: 12.07.2022 13:50 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Beschäftigter (TV-L) wird spontan zum 01.08.2022 verbeamtet (NRW), er hat allerdings noch 20 nicht genommene Urlaubstage. Werden solche übertragen aus seinem Arbeitsverhältnis in das Beamtenverhältnis? Nimmt er diese mit?

Muss er wirklich 6 Monate warten bis er nach der Verbeamtung Urlaub nehmen kann (Anzahl genommener Urlaubstage sammeln sich dann weiter an)?

Laut unten stehendem § beträgt die Urlaubsperre 6 Monate, wenn die "Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst" weniger als 6 Monate besteht. Die oben genannte Person ist jedoch seit Jahren im öffentlichen Dienst, wenn auch nur als Regieruingseschäftigter.

§ 3
Wartezeit

Erholungsurlaub kann erst nach einer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst von sechs Monaten, im Falle des § 6 Abs. 1 von drei Monaten beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern.
« Last Edit: 13.07.2022 02:13 von Admin2 »

was_guckst_du

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Antw:[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« Antwort #1 am: 13.07.2022 11:30 »
...handelt es sich um den selben AG?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« Antwort #2 am: 13.07.2022 12:55 »
Die oben genannte Person ist jedoch seit Jahren im öffentlichen Dienst, wenn auch nur als Regieruingseschäftigter.

Was ist ein Regierungsgeschädigter?  8)

Die Frage ist ja, darf man keinen Urlaub nehmen und hat man keinen Anspruch, aber einvernehmlich geht da dann doch alles.

fresh21

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Antw:[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« Antwort #3 am: 13.07.2022 19:38 »
...handelt es sich um den selben AG?

Ja, selber Arbeitgeber ...macht das einen Unterschied?

fresh21

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Antw:[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« Antwort #4 am: 13.07.2022 19:42 »
Zitat von: WasDennNun link=topic=118583.msg247213#msg24
7213 date=1657709743

Die oben genannte Person ist jedoch seit Jahren im öffentlichen Dienst, wenn auch nur als Regieruingseschäftigter.

Was ist ein Regierungsgeschädigter?  8)

Die Frage ist ja, darf man keinen Urlaub nehmen und hat man keinen Anspruch, aber einvernehmlich geht da dann doch alles.

Regierungsbeschäftigter war gemeint, sorry ☺️

Also einvernehmlich bzw. in der Praxis wird's gemacht, aber eigentlich sieht es die Regelung nicht vor?


Archivsekretärin

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Antw:[NW] Spontane Verbeamtung/Urlaub
« Antwort #5 am: 14.07.2022 07:41 »
...handelt es sich um den selben AG?

Ja, selber Arbeitgeber ...macht das einen Unterschied?

Also ich wurde auch beim selben Arbeitgeber/Dienstherrn verbeamtet und durfte meine Urlaubstage und sogar Überstunden mitnehmen. Ich musste auch kein halbes Jahr warten, um diese zu nehmen.

Würde die Verbeamtung mit einem Wechsel kommen, wäre das eventuell anders.