Hallo zusammen,
leider habe ich nichts spezielles bzgl. meiner Fragen gefunden, daher hoffe ich auf einen Austausch hier im Forum.
Ich arbeite in einer Universität, bzw. einer Uni-Bibliothek, unbefristet in Vollzeit in Führungsposition. Meine Fragen beziehen sich auf die Elternzeitvertretung während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit.
1.) Darf meine Stelle während des Mutterschutzes ausgeschrieben werden? Oder gilt die "freie" Stelle erst ab dem ersten Tag der Elternzeit?
2.) Darf die befristete Stelle im nachhinein entfristet werden, obwohl ich zurück komme? (max. 10-12 Monate Elternzeit)
3.) Darf die Stellenausschreibung entfristet werden, sofern sich für die befristete Elternzeitvertretung kein/e geeignete/r Bewerber/In gefunden wird/keine Bewerbungen eintreffen?
Vielen Dank!
Elsa