Ich meinte die allgemeinen Aufstiegschancen. Beim Stufenaufstieg spielt es keine Rolle, ob du teilzeit- oder vollzeitbeschäftig bist.
Wenn es soweit ist, dass du der Bezügestelle deine Daten mitteilen musst, solltest du angeben, dass du parallel neben der neuen Beschäftigung eine weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, Behörde..., ausübst, die unter Personalnummer... abgerechnet wird. Im Fragebogen zu den Steuerdaten verweist du ebenfalls auf diese Personalnummer. Damit hat die Bezügestelle die nötigen Infos, um beide Arbeitsverhältnisse unter einer Personalnummer abzurechnen.