AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld

Begonnen von Frage2022, 14.07.2022 15:01

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Frage2022

Hallo,
meine Frau (unter 5 Jahre beim jetzigen AG tätig) möchte sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben und wir wissen nicht, wie es sich dann (sollte es klappen) mit den Kündigungsfristen verhält.
Angenommen, sie würde diesen Monat noch die Einstellungszusage bekommen und kündigen.. wann kann sie dann beim neuen AG anfangen? Zum 01.10.?

Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?

Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?

Viele Grüße

WasDennNun

Zitat von: Frage2022 in 14.07.2022 15:01
Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?
Einvernehmlicher Auflösungsvertrag.
Oder fristlose Kündigung.
Zitat
Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?
Ja

Frage2022

Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?

Bastel

Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2

Organisator

Zitat von: Bastel in 15.07.2022 10:48
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2

;D ;D ;D

herliche Antwort auf diese Frage...

xap

Zitat von: Frage2022 in 15.07.2022 10:46
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?

Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.

Isie

Zitat von: Bastel in 15.07.2022 10:48
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.

WasDennNun

Zitat von: xap in 15.07.2022 11:07
Zitat von: Frage2022 in 15.07.2022 10:46
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?

Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.
Ja, Schadensersatzansprüche dürften nicht vorliegen.
Einziger Nachteil:
Man wird ein Zeugnis bekommen, in dem Fett drin steht, dass man vertragsbrüchig wurde und seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Könnte ein Nachteil bei zukünftigen Bewerbungen sein.

Bastel

Zitat von: Isie in 15.07.2022 11:26
Zitat von: Bastel in 15.07.2022 10:48
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.

Meine Antwort ist richtig. Sehe da kein Problem.

Isie

Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

Organisator

Zitat von: Isie in 15.07.2022 13:15
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 15.07.2022 14:24
Zitat von: Isie in 15.07.2022 13:15
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
  :-[

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 15.07.2022 14:32
Zitat von: Organisator in 15.07.2022 14:24
Zitat von: Isie in 15.07.2022 13:15
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
  :-[

korrigiere, 3/12, wenn man lt. Sachverhalt zum 01.10. bei der neuen Firma anfängt.
Ansonsten Monatsgehalt geteilt durch 12 Monate mal 3 Monate in der Firma, wenn man ein 13. Monatsgehalt als Grundlage nimmt.

BAT

Gibt doch den Scherz mit der Mathematik-Aufgabe: ellenlange Berechnungen für den Kopf und am Ende "mal 0", fast keiner kannte das Ergebnis, obwohl es so einfach war.  ;)

Die einzige Aufgabe mit der man Rechengenies schlagen kann. Teils auch Computer.

Isie

Deshalb habe ich ja gefragt, ob das eine Scherzantwort sein soll. Aber Bastel wollte das nicht bejahen, sondern hat seine Antwort für richtig gehalten. Wenn er unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber eine JSZ nach TVöD zahlt, wäre die richtige Antwort: Bemessungsentgelt x Bemessungssatz x 3/12. Nur wenn Bastel unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber nicht nach TVöD, sondern ein volles 13. Monatgehalt zahlt, bei unterjähriger Einstellung aber nur 2/12 davon, wäre das Ergebnis seiner Rechnung korrekt.