Deshalb habe ich ja gefragt, ob das eine Scherzantwort sein soll. Aber Bastel wollte das nicht bejahen, sondern hat seine Antwort für richtig gehalten. Wenn er unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber eine JSZ nach TVöD zahlt, wäre die richtige Antwort: Bemessungsentgelt x Bemessungssatz x 3/12. Nur wenn Bastel unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber nicht nach TVöD, sondern ein volles 13. Monatgehalt zahlt, bei unterjähriger Einstellung aber nur 2/12 davon, wäre das Ergebnis seiner Rechnung korrekt.