Hallo, zwei Fragen an die Gemeinde:
a) TB hat alten Arbeitsvertrag ohne gesonderte Verpflichtung zur Rufbereitschaft, arbeitet Teilzeit, kann also nach 6 Abs. 5 TVÖD nur mit Zustimmung zur Rufbereitschaft verpflichtet werden. Hat hier jemand Erfahrungen damit? Haben schon Teilzeitler dies verweigert? Und wie ist es mit der Konkludents, wenn man den einmal gemacht hat, ist man dann für immer dabei?
b) was ist beim Teilzeitler für den Stundenlohn als Tabellenentgelt anzusetzen? Stufe 3 der jeweiligen EG? oder der individuelle "Teilzeitbetrag?
Danke und Gruß