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Versetzung als Bundesbeamter?
smiteme:
Hallo,
weiss jemand wie die Regelungen bei BuBas sind bezüglich Versetzung. Kann der Dienstherrn einen einfach nach gut dunklen Versetzen?
Gibt es Grunde die einer Versetzung entgegen stehen?
Danke im voraus für Beiträge
Unknown:
Aus meiner Sicht natürlich, denn du bist Bundesbeamter und der Dienstort kann ganz Deutschland sein. Ob es in der Praxis Sinn macht, jemanden von München nach Kiel zu versetzen sei mal dahin gestellt. Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.
Asperatus:
--- Zitat von: Unknown am 14.07.2022 20:16 ---Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.
--- End quote ---
Das wäre jedoch eine Umsetzung, weil die Dienststelle gleich bleibt.
Rechtsgrundlage für die Versetzung ist § 28 BBG.
Unknown:
--- Zitat von: Asperatus am 14.07.2022 21:13 ---
--- Zitat von: Unknown am 14.07.2022 20:16 ---Wenn beispielsweise die Behörden ihren Standort in München aufgibt und in Kiel neu aufbaut, bleibt nur die Versetzung dahin.
--- End quote ---
Das wäre jedoch eine Umsetzung, weil die Dienststelle gleich bleibt.
Rechtsgrundlage für die Versetzung ist § 28 BBG.
--- End quote ---
Du hast natürlich Recht. Da habe ich mich vertan.
Tagelöhner:
Mal wieder jemand, der gerne alle Privilegien als Bundesbeamter in Anspruch nimmt aber wehe der Dienstherr erinnert einen mal daran, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis keine Einbahnstraße mit Rechten ist sondern gelegentlich auch mal mit Pflichten verbunden ist.
Da werden die Pflichten dann ganz schnell unzumutbar, wahrscheinlich sogar bei jemandem, der keine familiären Verpflichtungen hat und munter seinem ausgelassenen Singledasein fröhnt ;D
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