Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Versetzung als Bundesbeamter?
WasDennNun:
Da gebe ich dir partiell Recht. Allerdings gilt es auch stets Willkür zu verhindern und unsinnige Beamtenkalkriesel Entscheidungen hinterfragbar zu machen.
Tagelöhner:
Und da stimme ich dir nicht nur partiell zu, dem Kalkriesel muss man gelegentlich mal den Kopf waschen und die Grenzen aufzeigen. Allerdings gibt's dann trotzdem einen Negativeintrag in die sekundäre Personalakte mit allen Negativauswirkungen für das berufliche Fortkommen.
Der Threadersteller kann die Entscheidung ja jederzeit gewerkschaftlich/anwaltlich prüfen lassen, und sich dabei höchstwahrscheinlich gleich selber schaden. Willkommen im Beamtensystem.
Bastel:
Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?
WasDennNun:
--- Zitat von: Bastel am 15.07.2022 08:42 ---Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?
--- End quote ---
Die können aber vertraglich einen Arbeitsort festlegen.
99,9% der TBler, werden dieses aber nicht gemacht haben (zumindest bei den TV-L, gehe ich davon aus, bei den Kommunen ists idR ja nicht so weitflächig, bei den BUNDlern kA) so dass hier genauso quer durchs Land versetzt werden kann.
Der Unterschied: Die können sagen: da mache ich nicht mit und suchen sich einen anderen "Dienstherren" vor Ort.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.07.2022 08:55 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.07.2022 08:42 ---Kann man TBler nicht auch relativ leicht versetzen?
--- End quote ---
Die können aber vertraglich einen Arbeitsort festlegen.
99,9% der TBler, werden dieses aber nicht gemacht haben (zumindest bei den TV-L, gehe ich davon aus, bei den Kommunen ists idR ja nicht so weitflächig, bei den BUNDlern kA) so dass hier genauso quer durchs Land versetzt werden kann.
Der Unterschied: Die können sagen: da mache ich nicht mit und suchen sich einen anderen "Dienstherren" vor Ort.
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Die Beamten ebenso, sie sind ja typischerweise generalistisch ausgebildet. Ansonsten kommt es - außer beiden üblichen Verdächtigen wie z.B. Bundespolizei oder -wehr - kaum zu Änderungen des Arbeitsortes gegen den Willen des Beamten.
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