Autor Thema: Hinzuverdienst als Rentner - Was ist mit d. Krankenversicherungszuschuss des AG?  (Read 978 times)

vimuodo

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Guten Tag in die Runde!
Ich bin (Alters-)Rentner, erhalte meine Rente von der DRV-Bund und bekomme von dort auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Nun kann ich eine "sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" im öffentlichen Dienst aufnehmen. Wie verhäklt es sich mit dem Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung? Bekomme ich den, verfällt er (ich erhalte ja bereits einen Zuschuss von der Rentenversicherung), wird er verkürzt?
Die AOK zuckt nur die Schultern, die Rentenversicherung sagt, dass ihr Zuschuss so oder so gezahlt wird.
Wo kann ich mich informieren, bevor ich den Vertrag unterschreibe?
Über einen Hinweis und/oder Link freue ich mich!
Viele Grüße

Isie

  • Gast
Eine sehr gute Übersicht ist bei Haufe zu finden: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rentner-5-beschaeftigung-von-rentnern_idesk_PI42323_HI2315463.html

Dort wird deine Frage allerdings nicht beantwortet. Das versuche ich mal:

Wenn du als Rentner eine Beschäftigung ausübst, ist nach der Rentenart und der Beschäftigungsart zu differenzieren. Ich unterstelle mal, dass es eine Altersvollrente und eine Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze ist. Durch die Beschäftigung wirst du sozialversicherungspflichtig, hier ist aber zu differenzieren, ob du die Regelaltersgrenze erreicht hast oder nicht. Bei der Krankenversicherung spielt das allerdings keine Rolle. Du wirst krankenversicherungspflichtig. Sofern du nicht die Voraussetzungen für einen Wechsel in die gKV erfüllst, bleibst du aber privat versichert. Das unterstelle ich mal. Dein Arbeitgeber würde bei einer Versicherung in der gKV den Arbeitgeberanteil auf den ermäßigten KV-Beitrag zahlen, da du als Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld hast. Bis zur Höhe dieses Arbeitgeberanteils bekommst du einen Beitragszuschuss zu den privaten KV-Beiträgen, höchstens jedoch die Hälfte der privaten Beiträge. Zuschussberechtigend sind nur die Beiträge i. S. des § 257 SGB V. Deine private Krankenversicherung stellt dir dafür eine Bescheinigung aus.
Du bekommst also 2 Beitragszuschüsse, einen vom Rentenversicherungsträger, den anderen vom Arbeitgeber. Beide Beitragszuschüsse werden aber getrennt berechnet, einer auf der Basis der Rente, der andere auf der Basis des Entgelts.
Von einer Kürzung eines der beiden Beitragszuschüsse wegen des Zusammentreffens von zwei Ansprüchen ist mir nichts bekannt. Ich sehe auch in deiner Sachverhaltsschilderung kein Ausschlusskriterium.