Autor Thema: Nach einem Monat ÖD kündigen um nahtlos woanders auch im ÖD anzufangen  (Read 2322 times)

Martin1110

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Servus, ich habe eine Zusage erhalten zum höheren technischen Dienst, Vertrag wird mir zugesendet. Bezahlt nach TVöD-Bund, gefällt mir so ganz gut, möchte ich auch unterschreiben. Anfang wäre 1. Okober.

Nun hatte ich aber auch ein Vorstellungsgespräch zu einer anderen Stelle im öffentlichen Dienst. Da bin ich auch gut im Rennen (habe eine Rückfrage gestellt telefonisch) und würde Urlaubsbedingt mitte August eventuell eine Zusage und den Vertrag erhalten. Anfang wäre dann da 1. November. Das wäre auch höherer technischer Dienst, nach TV-L.


Die zweite Stelle gefällt mir vom fachlichen besser. Ist es ohne Probleme möglich die erste Stelle im ersten Monat zu kündigen und dann nahtlos in die zweite zu gehen? In der "freien Wirtschaft" ist es möglich dank Probezeit.

SVA

  • Gast
Der höhere technischen Dienst ist eine Beamtenlaufbahn. Bei einem Beschäftigungsverhltnis nach TVÖD oder TV-L kann man nicht im höheren technischen Dienst sein.

Die Probezeit wirkt in Arbeitsverhältnissen, in denen sich die Kündigungsfrist nach dem BGB bestimmt, lediglich auf die Kündigungsfrist, indem sie diese auf zwei Wochen verkürzt. Ansonsten hat die Probezeit in der "freien Wirtschaft", gemeint ist wohl die Privatwirtschaft als Antonym zum Öffentlichen Dienst, keine WIrkung. Die Wartezeit nach KschG bewirkt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, einfacher eine Kündigung auszusprechen. Für den Arbeitnehmer ist das aber völlig egal, denn er kann innerhalb der Probezeit innert 2 Wochen, außerhalb der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte kündigen, es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält längere Fristen.

Im TV-L (und auch im TVÖD) bleibt die Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ohne jede Wirkung, die Kündigungsfrist beträgt unabhängig von einer vereinbarten Probezeit bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach TV-L ist also im ersten Monat mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Diese Möglichkeit wird durch die Rechtsform des Arbeitgebers nocht berührt.

Martin1110

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hab noch mal nachgesehen, gehobener technischer Dienst.

Also ist es möglich, Anfang Okt. hingehen, zum Monatsende Kündigen und November anderswo im ÖD anfangen?

SVA

  • Gast
Auch der gehobene technische Dienst ist eine Beamtenlaufbahn. Bei einem Beschäftigungsverhltnis nach TVÖD oder TV-L kann man nicht im gehobenen technischen Dienst sein.

Ja, natürlich ist das möglich, wenn man das Arbeitsverhältnis im ersten Monat zeitgerecht kündigt.

KingTut

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Sehr fair von Ihnen...

Pepper2012

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 249
Sehr fair von Ihnen...

Fairness ist unbeachtlich. Solange die vertraglichen Abreden eingehalten werden, ist alles in Butter.

Elsa89

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Da muss ich leider KindTut zustimmen.. hört sich nicht fair an, auch wenn man die vertraglichen Fristen einhaltet.

SVA

  • Gast
Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse. Sie beruhen auf zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Wenn sich beide Parteien an den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag halten, was genau soll daran "nicht fair" sein?

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Es ist einfach eine vorprogrammierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Personalamt, die letztendlich dem Steuerzahler nur sinnlos Geld kostet. Aber gut, was will man von Leuten erwarten, die denken sie seien in einer Beamtenlaufbahn und würden nach TV-L/TVöD bezahlt werden.

Rumo1895

  • Gast
Es ist einfach eine vorprogrammierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Personalamt, die letztendlich dem Steuerzahler nur sinnlos Geld kostet. Aber gut, was will man von Leuten erwarten, die denken sie seien in einer Beamtenlaufbahn und würden nach TV-L/TVöD bezahlt werden.
Merkwürdiges Selbstverständnis gepaart mit pseudoelitären Habitus - so gewinnt man sicher Personal für den ÖD dass verwertbarere Fähigkeiten hat als die verwaltungsrechtliche Nabelschau...  ::)