Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch nach Elternzeit.
joannad:
Hallo,
ich benötige Hilfe bei dem Urlaubsanspruch nach der Elternzeit.
Bin beschäftigt an einer Grundschule und möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen. Danach wollen wir den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, und zwar für 2 Monate.
Ich befinde mich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot, Kind soll Anfang August geboren werden.
Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich meinen Resturlaub direkt nach der Elternzeit nehmen würde, ich diesen während der Schulzeit nehmen könnte. Da ich aber Teilzeit arbeiten möchte (Partnerschaftsbonus) bin ich dazu verpflichtet den Resturlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.
Ich finde keine gesetzliche Grundlage die mir diese Aussage erklären würde. Kann mir jemand helfen?
Kind voraussichtliche Geburt: 9.8.22
Elternzeit dann bis 8.8.23
Partnerschaftsbonus: 9.8.23-8.10.23
und dann wollte ich meinen Resturlaub nehmen - darf ich allerdings nicht, muss in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen.
Wenn ich jedoch nur die Elternzeit nehmen würde bis 8.8.23, dürfte ich am 9.8.23 meinen Resturlaub dranhängen.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Fragmon:
Das ist eine außertarifliche Nettigkeit deines Arbeitgebers.
Grundlage § 44 TV-L
Nr. 3
Zu Abschnitt IV - Urlaub und Arbeitsbefreiung -
(1) Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen. Wird die Lehrkraft während der Schulferien durch Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig, so hat sie dies unverzüglich anzuzeigen. Die Lehrkraft hat sich nach Ende der Schulferien oder, wenn die Krankheit länger dauert, nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen.
Isie:
--- Zitat von: joannad am 16.07.2022 15:52 ---Hallo,
ich benötige Hilfe bei dem Urlaubsanspruch nach der Elternzeit.
...
Ich befinde mich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot, Kind soll Anfang August geboren werden.
--- End quote ---
Da du anscheinend ein Elefanterbaby erwartest, würde ich mal in einem Zooforum um Rat fragen.
joannad:
Liebe Isie,
vielen lieben Dank für dein ach so nettes Kommentar. Ich habe mich offensichtlich vertippt und anstatt 2021, 2020 geschrieben. Aber ein Bienchen und Sternchen für dich für das genaue Lesen!!!
Deinen Rat werde ich jedoch nicht befolgen. Und dir würde ich eine Nettigkeits-Therapie empfehlen. So viel Hass muss nicht unbedingt sein, oder?
ganz liebe Grüße, Joanna
SVA:
Wer Isies Aussage als "so viel Hass" betitelt, dürfte weder für die Arbeit an einer Grundschule noch für die Teilnahme am Leben überhaupt hinreichend emotionale Stärke besitzen.
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