Autor Thema: Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen  (Read 1718 times)

JNG

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Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen
« am: 17.07.2022 04:55 »
Schönen Guten Morgen,

Ich habe folgende Situation ich habe nach meinem Bewerbungsgespräch eine Zusage erhalten.Befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund. Beginn wäre 01.08.22 nun habe ich den Vertrag noch nicht erhalten 3 mal angefragt er sei mit Post unterwegs.
Man hat mir nun eine kurze Email gesendet das ich schon mal reinschauen kann und mich ja melden kann. Dies habe ich auch gleich getan den es wurden im Bewerbungsgespräch mein bevorstehender Urlaub plus Prüfungen also feste Tage von meiner Seite aus angesprochen und mitgeteilt das ich dies nicht ohne Unkosten zurückziehen kann. Dies wurde nun nirgends laut der Email festgehalten. Auf Nachfrage hieß es ich solle dies mit meiner vorgesetzten klären. Nun steht aber auch im Vertrag das ich verpflichtet bin bei gewissen Dingen anwesend zu sein auch okay nun fällt genau da aber ein Punkt davon in meinen Urlaub. Und hinzu kommt das meine vorgesetzte nun im Urlaub ist bis kurz vor Ende Juli. Ich habe noch Bewerbungsgespräche da ich leider ein schlechtes Gefühl hier habe, ich finde zumindest einen Teil des Vertrages per e Mail das wohl keine auschlussklausel drin steht.  Was tue ich nun wenn vor Antritt? Zugesagt habe ich aber für mich unter anderen vorraussetzungen wenn mir dies ein andere auf 1.8.22 zusichern würdeiich das eher wollen den sonst stehe ich da darf weder in urlaub noch zu meinen Prüfungen da ich ja nichts schriftlich habe. Oder ich gehe hin auf Risiko und kündige auf Ende August dann erhalte ich auch noch eine sperre den im September mit 14 Tage Urlaub kann es sein das man mich erst auf Oktober einstellt. Wie kann ich das nun sauber lösen?

clarion

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Antw:Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen
« Antwort #1 am: 17.07.2022 07:51 »
Indem Du klar machst,  dass Du nur dann unterschreibst, dass Dir der Urlaub  zum gegebenen Zeitpunkt gewährt wird. Ansonsten gibt es wie gesagt die Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit.

Es ist aber Usus, dass die Urlaubsplanung Sache von Mitarbeitern und direkten Vorgesetzten ist. Das Personalbüro redet da normalerweise nicht mit.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen
« Antwort #2 am: 17.07.2022 08:39 »
Eben, du passt/ergänzt den AV so an, wie du es für richtig hältst und dann kann der AG sich entscheiden, ob er den AV unterschreibt.