Autor Thema: Erfahrungen mit Anfragen gemäß Entgelttransprenzgesetz  (Read 1989 times)

Elke1980

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Guten Tag,

mich würden mal Praxisrückmeldungen zum Umgang mit Anfragen gemäß Entgelttransprenzgesetz im universitären bzw. behördlichen Umfeld interessieren.

Ich wüsste z.B. gern mal, wie vergleichbare Leute hochschulweit bezahlt werden (auch, wenn mir da dann ja nur der Media mitgeteilt werden wird). Ehrlich gesagt weiß ich noch nicht mal, wie viele (oder wenige) vergleichbare Leute es überhaupt gibt, da die Uni ein Riesenladen mit mehreren Häusern ist, viele andere Bereiche sind mir auch nach langer Zugehörigkeit völlig fremd.

Muss ich das über den Personalrat machen? Von dem Verein halte ich nicht viel. Kann ich auch direkt an die Personalabteilung herantreten (klar kann ich das - ich meine, ob dieser Weg formal zulässig ist).

Danke für Infos und Berichte
Eure Elke

Elke1980

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Entgelttransparenzgesetz ... Median

WasDennNun

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An der Uni wird ja wahrscheinlich nach TV-L bezahlt, dass heißt alle mit vergleichbaren auszuübenden Tätigkeiten und Lebenslauf sind identisch eingruppiert und werden identisch bezahlt.

Die Einzige Differenzierung, die es geben kann ist:
a) Bei der Einstellung werden förderliche Zeiten anerkannt. (Bei dem einen ja, weil er es einfordert und Personalbedarf herrschte, bei dem anderem, mit quasi gleicher Vita nicht, da entweder kein Personalmangel existierte oder aber nicht eingefordert und drum nicht realisiert)
b) Zulage nach §16.5.
c) AT Verträge

Das könnte der PR Wissen wer wie wo und wie viele es sind, bei denen das gemacht wurde.
Weil sie da mit im Verfahren sind.

Also in dem Umfeld frage ich mich, was sollte da für eine große Erkenntnis für dich rauskommen?
Ausßßer das einige falsch bezahlt werden, weil nicht tarifkonform  8)

was_guckst_du

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...es gibt immer einen Haushaltsplan mit einem Stelleplan...da ist jede Stelle verzeichnet inkl. der jeweiligen EG/Besoldung des/der StelleninhaberIn...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Max

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So eine Anfrage dürfte im TVL unsinnig sein,  da die Vergleichsgruppe alle Beschäftigten deiner Entgeltgruppe sein können. Das Ergebnis kannst du schon fast anhand der Tariftabelle abschätzen.
Sinn würde es wahrscheinlich nur für Führungskräfte machen, wo vielleicht mehr mit Zulagen und AT Gehältern gearbeitet wird.

SVA

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In diesem Thread ist zu dem Thema diskutiert worden.

Elke1980

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An der Uni wird ja wahrscheinlich nach TV-L bezahlt, dass heißt alle mit vergleichbaren auszuübenden Tätigkeiten und Lebenslauf sind identisch eingruppiert und werden identisch bezahlt.
Das halte ich aber offen gesagt für einen ziemlich frommen Wunsch.

So eine Anfrage dürfte im TVL unsinnig sein,  da die Vergleichsgruppe alle Beschäftigten deiner Entgeltgruppe sein können.

Wenn also jemand in EG 8 ist und eine Anfrage stellt, werden andere EG-8-Stellen zum Vergleich herangezogen? Das wäre ja wohl blühender Unsinn. Vielmehr müssten doch Stellen bzw. Mitarbeiter zum Vergleich herangezogen werden, die vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen, auch dann, wenn sie - warum auch immer - höher oder niedriger eingruppiert sind.

Wir haben z.B. mehrere Hausmeister in EG 5 und EG 6, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Historie verschieden eingruppiert sind. Wenn nun eine EG-5-Hausmeisterin eine Anfrage stellt, wäre es ja ziemlich witzlos, den Mittelwert oder Median der anderen EG-5-Hausmeister zu ermitteln, die 6er aber auszuklammern, und das sicherlich sehr überraschende Ergebnis der Fragestellerin mitzuteilen. "Hallo Frau Kollegin, wir haben in einer umfangreichen Untersuchung herausgefunden, dass die Kollegen in EG 5 ziemlich genauso viel Entgelt erhalten wie Sie in EG 5."

So dürfte es, um zu mir zurückzukommen, universitätsweit durchaus ziemlich viele Labore und Werkstätten geben, in denen Leute wie ich arbeiten - also Leute mit dreijähriger, nicht-wissenschaftlicher, technischer oder handwerklicher Ausbildung und ähnlichem Aufgabenzuschnitt (Betrieb des Labors und Betreuung von Studenten, Doktoranden etc.). Nur kenne ich diese Labore und Leute nicht direkt oder gar im Detail, da ich mich an anderen Lehrstühlen und insbesondere in anderen Studienrichtungen gar nicht auskenne. Wenn ich mir die Homepages der anderen Lehrstühle ansehe, wimmelt es da gerade im ingenieurwissenschaftlichen und auch im künstlerischen Bereich nur so von Laboren, Technikumseinrichtungen (ich wollte den Plural von "Technikum" umgehen), Werkstätten unterschiedlichster Arten, Ateliers usw. usf.

Tiffy

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Solche Tätigkeiten gibt es bei uns auch und die werden durchaus zwischen 5 und 9a vergütet.

WasDennNun

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An der Uni wird ja wahrscheinlich nach TV-L bezahlt, dass heißt alle mit vergleichbaren auszuübenden Tätigkeiten und Lebenslauf sind identisch eingruppiert und werden identisch bezahlt.
Das halte ich aber offen gesagt für einen ziemlich frommen Wunsch.

So eine Anfrage dürfte im TVL unsinnig sein,  da die Vergleichsgruppe alle Beschäftigten deiner Entgeltgruppe sein können.

Wenn also jemand in EG 8 ist und eine Anfrage stellt, werden andere EG-8-Stellen zum Vergleich herangezogen? Das wäre ja wohl blühender Unsinn. Vielmehr müssten doch Stellen bzw. Mitarbeiter zum Vergleich herangezogen werden, die vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen, auch dann, wenn sie - warum auch immer - höher oder niedriger eingruppiert sind.

Wir haben z.B. mehrere Hausmeister in EG 5 und EG 6, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Historie verschieden eingruppiert sind. Wenn nun eine EG-5-Hausmeisterin eine Anfrage stellt, wäre es ja ziemlich witzlos, den Mittelwert oder Median der anderen EG-5-Hausmeister zu ermitteln, die 6er aber auszuklammern, und das sicherlich sehr überraschende Ergebnis der Fragestellerin mitzuteilen. "Hallo Frau Kollegin, wir haben in einer umfangreichen Untersuchung herausgefunden, dass die Kollegen in EG 5 ziemlich genauso viel Entgelt erhalten wie Sie in EG 5."

So dürfte es, um zu mir zurückzukommen, universitätsweit durchaus ziemlich viele Labore und Werkstätten geben, in denen Leute wie ich arbeiten - also Leute mit dreijähriger, nicht-wissenschaftlicher, technischer oder handwerklicher Ausbildung und ähnlichem Aufgabenzuschnitt (Betrieb des Labors und Betreuung von Studenten, Doktoranden etc.). Nur kenne ich diese Labore und Leute nicht direkt oder gar im Detail, da ich mich an anderen Lehrstühlen und insbesondere in anderen Studienrichtungen gar nicht auskenne. Wenn ich mir die Homepages der anderen Lehrstühle ansehe, wimmelt es da gerade im ingenieurwissenschaftlichen und auch im künstlerischen Bereich nur so von Laboren, Technikumseinrichtungen (ich wollte den Plural von "Technikum" umgehen), Werkstätten unterschiedlichster Arten, Ateliers usw. usf.
Du redest also davon, dass du mittels dem Entgelttransprenzgesetz Eingruppierungsirrtümer aufdecken willst?
Ansonsten ist es per Tarifvertrag auch ohne frommen Wunsch so geregelt, dass (bis auf BAT Überleitungsrestposten) gleiche auszuübenden Tätigkeiten zu gleicher Eingruppierung führen.
Falls nicht: Dann könnten die Menschen ja zum ArbG gehen und das korrigieren lassen.
Dafür braucht man aber keinen monetären Vergleich untereinander zu ziehen, sondern muss einfach sich mit seinem AV und der dazugehörigen Entgeltordnung auseinandersetzen.

Bei den Stufen gibt es in der Tat Varianten, das ist ja im anderem Thread schön dargestellt, woran das liegt.
Die einen fordern und bekommen Zulagen bzw. förderliche Zeiten anerkannt, die anderen nicht.

Insofern, entweder ihr habt nen unfrommen PR, der nicht darauf achtet, dass tarifkonform bezahlt wird.
Oder du versuchst dich an Schattenboxen.