Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungen mit Anfragen gemäß Entgelttransprenzgesetz
Elke1980:
Guten Tag,
mich würden mal Praxisrückmeldungen zum Umgang mit Anfragen gemäß Entgelttransprenzgesetz im universitären bzw. behördlichen Umfeld interessieren.
Ich wüsste z.B. gern mal, wie vergleichbare Leute hochschulweit bezahlt werden (auch, wenn mir da dann ja nur der Media mitgeteilt werden wird). Ehrlich gesagt weiß ich noch nicht mal, wie viele (oder wenige) vergleichbare Leute es überhaupt gibt, da die Uni ein Riesenladen mit mehreren Häusern ist, viele andere Bereiche sind mir auch nach langer Zugehörigkeit völlig fremd.
Muss ich das über den Personalrat machen? Von dem Verein halte ich nicht viel. Kann ich auch direkt an die Personalabteilung herantreten (klar kann ich das - ich meine, ob dieser Weg formal zulässig ist).
Danke für Infos und Berichte
Eure Elke
Elke1980:
--- Zitat von: Elke1980 am 19.07.2022 20:18 ---Entgelttransparenzgesetz ... Median
--- End quote ---
WasDennNun:
An der Uni wird ja wahrscheinlich nach TV-L bezahlt, dass heißt alle mit vergleichbaren auszuübenden Tätigkeiten und Lebenslauf sind identisch eingruppiert und werden identisch bezahlt.
Die Einzige Differenzierung, die es geben kann ist:
a) Bei der Einstellung werden förderliche Zeiten anerkannt. (Bei dem einen ja, weil er es einfordert und Personalbedarf herrschte, bei dem anderem, mit quasi gleicher Vita nicht, da entweder kein Personalmangel existierte oder aber nicht eingefordert und drum nicht realisiert)
b) Zulage nach §16.5.
c) AT Verträge
Das könnte der PR Wissen wer wie wo und wie viele es sind, bei denen das gemacht wurde.
Weil sie da mit im Verfahren sind.
Also in dem Umfeld frage ich mich, was sollte da für eine große Erkenntnis für dich rauskommen?
Ausßßer das einige falsch bezahlt werden, weil nicht tarifkonform 8)
was_guckst_du:
...es gibt immer einen Haushaltsplan mit einem Stelleplan...da ist jede Stelle verzeichnet inkl. der jeweiligen EG/Besoldung des/der StelleninhaberIn...
Max:
So eine Anfrage dürfte im TVL unsinnig sein, da die Vergleichsgruppe alle Beschäftigten deiner Entgeltgruppe sein können. Das Ergebnis kannst du schon fast anhand der Tariftabelle abschätzen.
Sinn würde es wahrscheinlich nur für Führungskräfte machen, wo vielleicht mehr mit Zulagen und AT Gehältern gearbeitet wird.
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