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SUE Zulage ab Juli 2022
Levana:
Die 2 fixen wurden bei uns schon abgefragt, die 2 die man auf Grund der Zulage bekommt sind ja noch nicht geregelt. Also wie viel Zulage dafür gekürzt wird.
Schließtage sind noch einmal ein anderes Thema. Bei uns sind es nächstes Jahr 20 (von 32 Tagen Jahresurlaub). Der AG kann vorschreiben dass der AN dort seinen Urlaub zu nehmen hat. Soweit ich es gelesen habe gibt es ein Urteil dazu das von 3/5 des Jahresurlaubs ausgeht der vorgeschrieben werden darf.
SUElerin2020:
Aber hat man in 2022 Anspruch auf die 4 oder nur auf 2, da erst ab 1.7 gilt?
RheinPirat:
Mutßmaßung: Auf die 4 Tage. Dann wird für die zwei zusätzlichen Entlastungstage eben der monatliche abzuziehende Beitrag der Zulage für die Monate Juli bis Dezember höher, als wenn man es ab nächstem Jahr auf 12 Monate verteilen kann.
Levana:
Und bevor die Regelungen dazu nicht durch sind ist das eh orakeln. Da wird dann sicherlich genau ausgerechnet was ein Urlaubstag "wert" ist. Und wer dann die Tage überhaupt in Anspruch nimmt. Zumindest bei meinen Kollegen keiner, die nehmen lieber das Geld.
ascitiesburn:
Woanders hatte ich folgendes dazu schon einmal geschrieben:
Also, soweit ich das verstanden habe, zählen die 2 zusätzlichen Regenerationstage ab 01.01.2022.
Die Zulage gilt ab 01.07. und somit die Möglichkeit Teile der Zulage gegen max. 2 Tage einzutauschen.
Ich glaube nicht, dass man komplett auf die Zulage verzichtet, sondern dass dies bei jedem individuell berechnet werden muss.
Keine Ahnung, aber ich erkläre mir das so:
Also ich vermute, die Zulage wird dann auf das Jahr berechnet. Bei 180€ = 2160€ / Jahr.
Dann wird geschaut bzw. berechnet wieviel der AN pro Arbeitstag verdient (z.B. 200€/Tag). Das wird dann von der Pauschale abgezogen: 2160€ - 200€ = 1960€.
1960€ : 12 (Monate) = 163,33€ / Monat.
Oder bin ich hier komplett auf dem Holzweg?!?
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