Autor Thema: TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?  (Read 7183 times)

WasDennNun

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #15 am: 25.07.2022 18:38 »
Das „selbst schuld“ ist grundsätzlich richtig und kann gem. §34 SGB II einen Ersatzanspruch auslösen. Allerdings muss das Jobcenter hierzu den Nachweis führen, dass die Hilfebedürftigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dieser Nachweis dürfte regelmäßig dann nicht gelingen, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertrags für den Betroffenen nicht erkennbar war, dass er aufgrund der hohen Miete hilfebedürftig werden muss.
ich komme in diesem Fall ja auch drauf, weil wenn man aus der Ausbildung heraus sich eine teurere Wohnung mietet, obwohl einen die Höhe des zu erwartenden Einkommens noch nicht bekannt ist.....

Aber ansonsten Danke für die Fachkundigen Infos.

Zitat
Die 760 Euro sind grenzwertig, können aber in einigen hochpreisigen Ballungsräumen noch unter die Angemessenheitskriterien für einen Single fallen. Das Beispiel entspricht einem qm-Preis von 10 Euro netto kalt, was mancherorts auch für eine schlecht gedämmte Altbauwohnung bittere Realität ist.
Traurig aber war.
Insbesondere weil ja immer mehr "günstiger" Altbau zugunsten wesentlich teureren Neubau weichen muss.

ichhabeeinefrage

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #16 am: 26.07.2022 08:46 »
Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.

Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.


WasDennNun

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #17 am: 26.07.2022 09:37 »
Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Na, da kann man ja hoffen, dass das Jobcenter die Stundenzahl erhöht, damit nicht die eigene Belegschaft Kundschaft wird.  :(
Zitat
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.
Ein fairer Vermieter erhöht einfach mal die BK Abschläge, damit die Mieter rechtzeitig sich um alg II kümmern könnte und nicht erst wenn die Rechnung präsentiert wird.

@ Opa oder andere wissende: Wie ist das eigentlich. Wenn ich aufgrund der BK Abrechnung "rückwirkend" bedürftig werden, dann kriege ich kein Geld, weil ich erst ab Antragstellung Geld bekomme?

Opa

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #18 am: 26.07.2022 12:12 »
Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).

WasDennNun

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #19 am: 26.07.2022 13:53 »
Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).
Danke! Na das beruhigt mich.
Muss da nämlich ein paar Menschen auf die Füße treten, damit die nicht auf ihr Recht verzichten.

ichhabeeinefrage

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #20 am: 26.07.2022 15:45 »
Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).
Verstehe ich das richtig? Dann ist es nachteilig den Abschlag freiwillig zu erhöhen, sondern besser eine hohe Nachzahlung zu haben und die wird übernommen (wenn das Gehalt minus Freibetrag und Miete und Nachzahlung geringer als die 449 € sind?).
Dann hätte ich selbst als kfm. Angestellte mit 1,9 netto ja sogar einen Anspruch im Monat der Nachzahlung (wenn ich nicht schon freiwillig um 80 € im Monat erhöht hätte)

AndiGarandi

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #21 am: 29.07.2022 11:04 »
Natürlich kann ein Antrag gestellt werden, im schlimmsten Fall wird ein Ablehnungsbescheid erlassen.
Ob es überhaupt zu einem Leistungsanspruch kommt, kann mit den aktuellen Informationen überhaupt nicht gesagt werden - Personenkonstellation sowie Einkommensverhältnisse unklar (Kindergeld, Unterhalt, UVG).
Zusätzlich wird geschrieben, dass die Familie deine Freundin unterstützt hat, vorher hat sie gearbeitet? - evtl. wären hier Kinderzuschlag und Wohngeld vorrangig.
Zu der Abrechnung - in der Regel werden die Vorauszahlungen aufgrund des Abrechnungsergebnisses ermittelt, z.B. 2400€ Betriebskosten ergeben eine Vorauszahlung von wenigstens 200€. Leitest du die Zahlung jetzt nicht ordnungsgemäß weiter, rechnen wir trotzdem so, als hätte man die Vorauszahlung richtig weitergeleitet - hier kann der Antrag dann entweder abgelehnt oder nur teilweise gewährt werden.
Verringerst du die Vorauszahlung, in Absprache mit deinem Vermieter, wirkt es so, als würdest du auf einen höheren Forderungsbetrag hinzielen, ergibt aber aufgrund der aktuellen Situation keinen Sinn. Hier könnte man übrigens auch über einen Kostenersatz nachdenken, da du die hilfebedürftig für den Abrechnungsmonat herbeiführst.

Isie

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #22 am: 29.07.2022 11:31 »
Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.

Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.

Hier wird bestätigt, dass die angenommenen Beträge nicht weit von der Realität entfernt sind. Und aus dem Eingangspost geht hervor, dass die Bekannte des TE vorher in der Ausbildung war und nun ihre erste Arbeitsstelle hat.

AndiGarandi

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #23 am: 29.07.2022 12:10 »
Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.

Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.

Hier wird bestätigt, dass die angenommenen Beträge nicht weit von der Realität entfernt sind. Und aus dem Eingangspost geht hervor, dass die Bekannte des TE vorher in der Ausbildung war und nun ihre erste Arbeitsstelle hat.

Ja, hab ich gelesen. Das Alter der Kinder ist nicht bekannt - ergibt Unterschiede in der Regelleistung. Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung unbekannt - ergibt ein paar Euro mehr. Unterhalt?
Das sind halt die Fragen, die gestellt werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.

Opa

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Antw:TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
« Antwort #24 am: 29.07.2022 12:27 »
Andi, wie kommst du darauf, dass Kinder zu berücksichtigen wären? So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat die junge Dame gerade erst ihre Ausbildung absolviert und ist alleinstehend.