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IT-Fachkräftezulage
NiMe:
Hallo in die Forum-Runde,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, die IT-Fachkräftezulage auch ohne Uni/FH-Abschluss an einen MA in der EG 9a zu zahlen? Die FK-Richtlinie der VKA ist mir hier nicht eindeutig genug. Ich würde wirklich gern wissen, ob ich einem Bestandsmitarbeitenden in der EG 9a (ohne IT- und/oder Hochschulabschluss - also einen normalen MA, den wir selbst entwickelt haben) die Fachkräftezulage zahlen kann...?
Vielen Dank bereits vorab für eure Hilfe!
LG
NiMe
WasDennNun:
Ist die Zulagen nicht an die entsprechenden Abschnitte der EGO gebunden?
Und wenn jemand nach diesen Abschnitten eingruppiert ist, dann ist doch auch die Zulage für diesen bezahlbar.
(z.B. wenn es ein sonstiger Beschäftigter ist)
Organisator:
Laut der Regelungen für den Bund erst ab E 10. Da das aber nichts mit dem Tarifvertrag zu tun hat, gibt es auf kommunaler Ebene möglicherweise andere Regelungen.
Wabi Sabi:
Geht es um diese Richtlinie?
https://www.kav-nw.de/de/Downloads/Downloads/Fachkraefte-RL-i-d-F-MV-12-11-21.pdf
NiMe:
Mir gehts um die IT-Fachkräftezulage, die bereits ab EG 9a gezahlt werden kann. Alternativ wäre die Frage, ob dann ggf. die Arbeitsmarktzulage in Frage kommen würde. ...https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/Arbeitsmarktzulage.pdf
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