Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L Herabstufung nach Wechsel am gleichem Klinikum, ist das rechtens
Wabi Sabi:
Hinsichtlich der Frage, ob hier Arbeitsverhältnisse zu unterschiedlichen Arbeitgebern bestanden (Land bzw. Hochschule und Universitätsklinikum), ist von Bedeutung, um welches Bundesland (oder gar welche konkreten Einrichtungen) es sich hier handelt. Die Hochschulmedizin in Deutschland ist da recht unterschiedlich organisiert (Stichwort "Kooperationsmodell" vs. "Integrationsmodell"), siehe:
https://medizinische-fakultaeten.de/themen/unimedizin/kooperationsmodell_integrationsmodell/
Die erwähnte "6-Monatsfrist" könnte sich auf die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L beziehen:
"Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt; ..."
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_VT_2020.pdf
Ob diese Protokollerklärung im vorliegenden Fall überhaupt zum Tragen kommt, kann aber mangels ausreichender Sachverhaltsschilderung nicht beurteilt werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: KleinerBaum am 21.07.2022 22:00 ---Es ist ein und das selbe Klinikum.
--- End quote ---
Und deine AVs waren immer beim gleichem AG?
Dann ist das Ding mit "Probezeit" ja wurscht, da KSchG greift.
Was deine Wechselnden AVs bei dem AG (oder den AGs) angeht.
Unterschreibe halt nur das was dir gefällt.
Was rechtens ist oder nicht ist doch erstmal zweitrangig.
Wenn du allerdings in solch einer prekären Situation bist, dass du alles unterschreibst ohne Prüfung und Forderungen, dann wird es natürlich schwierig.
Und Regel Nummer eins, wenn jemand sagt: Geht nicht anders. Gegenfrage: Wo steht das.
"Mir wurde gesagt, da ich über 6 Monate aus dem TV-L raus bin werde ich herabgesetzt, dass wäre normal und es soll auch so im TV-L stehen."
Im TV-L steht auch, dass förderliche Zeiten anerkannt werden können und das man Zulagen bekommen kann.
SVA:
--- Zitat von: KleinerBaum am 21.07.2022 22:00 ---Es ist ein und das selbe Klinikum. Ich arbeite in der Forschung und war bisher immer über Drittmittel 9b 4 beschäftigt (Fakultät), dann waren die Gelder alle und ich wurde für 12 Monate bei dem selben Chef über die ÄöR angestellt, da hatte ich dann die 9a 5 bekommen. Kurz bevor die 12 Monate um waren habe ich eine neue Stelle in einer anderen Abteilung am gleichen Klinikum bekommen, unbefristet. Mir wurde gesagt, da ich über 6 Monate aus dem TV-L raus bin werde ich herabgesetzt, dass wäre normal und es soll auch so im TV-L stehen. Leider habe ich die Passage nie gefunden und in ein paar Foren gelesen, dass dies rechtens ist. Nun hat mir eine Kollegin gesagt, dass dies nicht so sei und das Klinikum das wohl gerne macht. Da ich noch in der Probezeit bin, die eigentlich auch nicht wirklich rechtskräftig ist, da ich schon seit mehreren Jahren an der Klinik immer über Drittmittel finanziert wurde.
--- End quote ---
Waren die im Arbeitsvertrag jeweils genannten Arbeitgeber identisch? Außerdem ist meine Frage, ob und wie ggfs. Arbeitsverhältnisse im Sachverhalt geendet haben, weiterhin unbeantwortet.
KleinerBaum:
Es handelt sich um den TV-L Sachsen Anhalt, sowie der gleichen Universitätsklinik. Es bestand erst ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Fakultät (hier werden Angestellte der Forschung im Klinikum drüber finanziert) über Drittmittel für 2 Jahre, dann für 11,5 Monate über die AöR. Es war immer der die gleiche Abteilung in der Klinik von der Gastroenterologie. Dann bin ich vor 2,5 Monaten in eine andere Abteilung in der Chirurgie, gleiche Uniklinik gewechselt mit einem unbefristeten Vertrag, aber wurde von der Stufe 4, in zwei Tagen wäre es die Stufe 5 gewesen in die Stufe 3 herabgesetzt mit der Aussage, sie waren über 6 Monate aus dem öffentlichen Dienst raus. Ich habe nachgefragt ob dies Rechtes ist und komischerweise sind alle Mails aus den Arbeitsmailaccount verschwunden.
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