Hallo zusammen,
folgende Thematik beschäftigt mich gerade:
Der AG will in einer Kita weitere feste Schließtage einführen. Zwei Wochen Betriebsferien im Sommer (Schulferien):
10 AT. Bisher gab es an Weihnachten Schließtage: ca. 8-10 AT. ( Das es Kitas gibt mit weniger und mehr Schließtagen ist klar; selbst der KVJS in B.W. rechnet ja für den Mindestpersonalschlüssel ausgehend von 26 Schließtagen).
Ist es so, dass der AG 3/5 des Jahresurlaubes festlegen kann? Das wären bei 30 Tagen Urlaub 18 Tage?
Besteht hier eine Zustimmungspflicht vom Personalrat.
Falls ja, wie weit im Voraus muss er diese Änderung ankündigen? Gibt es hier eine Ankündigungsfrist
ggü. dem Personal, bzw. wie verhält sich dies ggü. den Eltern? In der Zeit dieser Schließtage dann; besteht dann auch Anspruch auf eine Notbetreuung?
Gerade in einer Patchwork-Familie, wäre es so kaum möglich, einen Haupt-Jahresurlaub zusammen mit dem Partner nehmen,falls diese Flexibilität nicht mehr besteht. Wie auch vielen anderen Kolleginnen, welche älter sind und deren Partner im Sommer keinen Urlaub genehmigt bekommen.
Die Gemeinde als AG hat erst vor Wochen hier eine neue Stelle als Erzieherin besetzt, bei der in der Stellenausschreibung benannt wurde, dass es nicht viele Schließtage gibt. Und jetzt will man das ändern?
Falls die Gemeinde die Schließtage einführen kann/einführt: Ist dann ein neuer Arbeitsvertrag/Änderungsvertrag notwendig, da der bisherige ja auf anderen Voraussetzungen beruht.
In dem vorliegenden Arbeitsvertrag stehen keine Abgrenzungen hinsichtlich von Schließtagen.
Grüße