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TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Opa am 25.07.2022 16:41 ---Das „selbst schuld“ ist grundsätzlich richtig und kann gem. §34 SGB II einen Ersatzanspruch auslösen. Allerdings muss das Jobcenter hierzu den Nachweis führen, dass die Hilfebedürftigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dieser Nachweis dürfte regelmäßig dann nicht gelingen, wenn zum Zeitpunkt des Mietvertrags für den Betroffenen nicht erkennbar war, dass er aufgrund der hohen Miete hilfebedürftig werden muss.
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ich komme in diesem Fall ja auch drauf, weil wenn man aus der Ausbildung heraus sich eine teurere Wohnung mietet, obwohl einen die Höhe des zu erwartenden Einkommens noch nicht bekannt ist.....
Aber ansonsten Danke für die Fachkundigen Infos.
--- Zitat ---Die 760 Euro sind grenzwertig, können aber in einigen hochpreisigen Ballungsräumen noch unter die Angemessenheitskriterien für einen Single fallen. Das Beispiel entspricht einem qm-Preis von 10 Euro netto kalt, was mancherorts auch für eine schlecht gedämmte Altbauwohnung bittere Realität ist.
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Traurig aber war.
Insbesondere weil ja immer mehr "günstiger" Altbau zugunsten wesentlich teureren Neubau weichen muss.
ichhabeeinefrage:
Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.
Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.
WasDennNun:
--- Zitat von: ichhabeeinefrage am 26.07.2022 08:46 ---Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
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Na, da kann man ja hoffen, dass das Jobcenter die Stundenzahl erhöht, damit nicht die eigene Belegschaft Kundschaft wird. :(
--- Zitat ---Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.
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Ein fairer Vermieter erhöht einfach mal die BK Abschläge, damit die Mieter rechtzeitig sich um alg II kümmern könnte und nicht erst wenn die Rechnung präsentiert wird.
@ Opa oder andere wissende: Wie ist das eigentlich. Wenn ich aufgrund der BK Abrechnung "rückwirkend" bedürftig werden, dann kriege ich kein Geld, weil ich erst ab Antragstellung Geld bekomme?
Opa:
Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).
WasDennNun:
--- Zitat von: Opa am 26.07.2022 12:12 ---Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).
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Danke! Na das beruhigt mich.
Muss da nämlich ein paar Menschen auf die Füße treten, damit die nicht auf ihr Recht verzichten.
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