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TVöD und Aufstockung über ALG II möglich?
ichhabeeinefrage:
--- Zitat von: Opa am 26.07.2022 12:12 ---Wenn im Monat der BK-Abrechnung Hilfebedürftigkeit besteht, bekommst du Alg II. Dabei wird die Nachzahlung voll berücksichtigt und nicht auf die vorangegangenen 12 Monate aufgeteilt. Es kommt also nur auf die rechtzeitige Antragstellung in dem Monat an, in dem die BK-Abrechnung zugeht (bzw. streng genommen: in dem sie fällig ist und du bezahlst).
--- End quote ---
Verstehe ich das richtig? Dann ist es nachteilig den Abschlag freiwillig zu erhöhen, sondern besser eine hohe Nachzahlung zu haben und die wird übernommen (wenn das Gehalt minus Freibetrag und Miete und Nachzahlung geringer als die 449 € sind?).
Dann hätte ich selbst als kfm. Angestellte mit 1,9 netto ja sogar einen Anspruch im Monat der Nachzahlung (wenn ich nicht schon freiwillig um 80 € im Monat erhöht hätte)
AndiGarandi:
Natürlich kann ein Antrag gestellt werden, im schlimmsten Fall wird ein Ablehnungsbescheid erlassen.
Ob es überhaupt zu einem Leistungsanspruch kommt, kann mit den aktuellen Informationen überhaupt nicht gesagt werden - Personenkonstellation sowie Einkommensverhältnisse unklar (Kindergeld, Unterhalt, UVG).
Zusätzlich wird geschrieben, dass die Familie deine Freundin unterstützt hat, vorher hat sie gearbeitet? - evtl. wären hier Kinderzuschlag und Wohngeld vorrangig.
Zu der Abrechnung - in der Regel werden die Vorauszahlungen aufgrund des Abrechnungsergebnisses ermittelt, z.B. 2400€ Betriebskosten ergeben eine Vorauszahlung von wenigstens 200€. Leitest du die Zahlung jetzt nicht ordnungsgemäß weiter, rechnen wir trotzdem so, als hätte man die Vorauszahlung richtig weitergeleitet - hier kann der Antrag dann entweder abgelehnt oder nur teilweise gewährt werden.
Verringerst du die Vorauszahlung, in Absprache mit deinem Vermieter, wirkt es so, als würdest du auf einen höheren Forderungsbetrag hinzielen, ergibt aber aufgrund der aktuellen Situation keinen Sinn. Hier könnte man übrigens auch über einen Kostenersatz nachdenken, da du die hilfebedürftig für den Abrechnungsmonat herbeiführst.
Isie:
--- Zitat von: ichhabeeinefrage am 26.07.2022 08:46 ---Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.
Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.
--- End quote ---
Hier wird bestätigt, dass die angenommenen Beträge nicht weit von der Realität entfernt sind. Und aus dem Eingangspost geht hervor, dass die Bekannte des TE vorher in der Ausbildung war und nun ihre erste Arbeitsstelle hat.
AndiGarandi:
--- Zitat von: Isie am 29.07.2022 11:31 ---
--- Zitat von: ichhabeeinefrage am 26.07.2022 08:46 ---Ich möchte hier nicht Details angegeben über die Bekannte angeben ohne Zustimmung, aber es
geht um eine Metropolregion und die Stelle war nur 75%. Vorher haben die Eltern finanziell unterstützt. Die hier geschätzten Werte sind gar nicht weit von der Realität entfernen.
Und Gasheizung: Vermieter hat ihr bereits geraten mit 100 € mehr im Monat in 2023
zu rechnen.
Danke an alle für die Hilfsbereitschaft, ich habe die Informationen so weiter gegeben.
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Hier wird bestätigt, dass die angenommenen Beträge nicht weit von der Realität entfernt sind. Und aus dem Eingangspost geht hervor, dass die Bekannte des TE vorher in der Ausbildung war und nun ihre erste Arbeitsstelle hat.
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Ja, hab ich gelesen. Das Alter der Kinder ist nicht bekannt - ergibt Unterschiede in der Regelleistung. Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung unbekannt - ergibt ein paar Euro mehr. Unterhalt?
Das sind halt die Fragen, die gestellt werden, bevor es zu einer Entscheidung kommt.
Opa:
Andi, wie kommst du darauf, dass Kinder zu berücksichtigen wären? So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat die junge Dame gerade erst ihre Ausbildung absolviert und ist alleinstehend.
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