Autor Thema: Wie kommt man an Angestelltenlehrgang 2? Niedersachsen?  (Read 1622 times)

bDog

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Hallo zusammen,

ich beginne zum 01.09. eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in einem Berliner Bezirksamt. Ich mache mir jetzt schon Gedanken, wie ich nach der Ausbildung schnellstmöglich an einen A2 gelangen kann.

In Berlin steht online, dass man erst Jahre Berufserfahrung sammeln muss.

Nun habe ich herausgefunden, dass es in Niedersachsen schneller gehen soll. Ist das so? Da ich ursprünglich aus Niedersachsen komme, wäre das für mich definitiv eine Option nach der Ausbildung zurück in die Heimat zu gehen. Vor allem habe ich gelesen, dass man den A2 sogar in Vollzeit/10 Monate absolvieren kann. Das würde mir ohnehin richtig zusagen.

Wenn das tatsächlich alles so stimmen sollte, wäre dann jetzt meine Frage: wie genau läuft das ganze ab? Ich muss mich ja erstmal auf eine Stelle in Niedersachsen in E7, E8 bewerben und angenommen werden. Oder? Ich muss ja erstmal in Niedersachsen unterkommen, damit die Kommune bspw. den Lehrgang finanziert. Richtig?

Dann wäre die nächste Frage: spreche ich das dann im Bewerbungsgespräch für die E7/E8 Stelle an, dass ich den A2 zeitnah machen will? Oder haben die damit gar nichts zu tun, sondern nur die Personalabteilung? Mit wem genau muss ich das abklären? Oder erst die Stelle bekommen, antreten und danach zur Personalabteilung gehen, sobald man schon dort arbeitet und das dann mit denen klären bzw. in die Wege leiten?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen und erklären wie genau der Prozess abläuft :) Danke!

Isie

  • Gast
Antw:Wie kommt man an Angestelltenlehrgang 2? Niedersachsen?
« Antwort #1 am: 23.07.2022 15:59 »
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II sind in der Vereinbarung gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes (Vereinbarung-VerwLG) geregelt.
§ 10 Zulassung
Zum Verwaltungslehrgang II können Beschäftigte zugelassen werden, die 1. nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Leistungen geeignet erscheinen, eine Tätigkeit nach den Merkmalen der in § 6 Abs. 2 genannten Entgeltgruppen wahrzunehmen, 2. die Verwaltungsprüfung I abgelegt oder nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 von der Teilnahme am Ver waltungslehrgang I und der Verwaltungsprüfung I befreit sind und 3. sich bis zum Beginn des Lehrgangs mindestens drei Jahre auf einem oder mehreren Arbeitsplät zen, die auch vertretungsweise wahrgenommen werden können, in Tätigkeiten nach den Merk malen der Entgeltgruppen a) EG 8 und EG 9 (Fallgruppe 3) des Teils I, b) EG 8 des Teils II Abschn. 4, c) EG 8 (Fallgruppen 1 bis 3, 5 bis 7) des Teils II Abschn. 14 oder d) EG 8 des Teils II Abschn. 16 der Anlage 1 zum TV-L bewährt haben.
§ 11 Verkürzung der Wartezeit
Für Beschäftige, die die Verwaltungsprüfung I oder die Prüfung in einer nach § 8 Abs. 3 gleichwertigen Ausbildung oder Fortbildung mit der Note „gut“ abgelegt haben, verkürzt sich die Wartezeit auf zwei Jahre und wenn die Prüfung mit der Note „sehr gut“ abgelegt wurde, auf ein Jahr.

Siehe https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html

Ob du beim Vorstellungsgespräch erwähnst, dass du schnellstmöglich den Verwaltungslehrgang II machen möchtest, musst du aus der Situation heraus entscheiden. Aber es bringt natürlich nichts, bei einer Behörde anzufangen, die den Lehrgang gar nicht oder nur wenige Lehrgangsplätze anbietet.

Eine Alternative könnte natürlich sein, sofort mit EG 9a anzufangen und nach einigen Jahren den Lehrgang zu machen. Gute Chancen, sofort mit EG 9a zu beginnen, hat man beim NLBV, wenn dort gerade SB im Bereich Tarifentgelte gesucht werden und nur wenig Bewerber da sind. https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/karriere/aktuelle_stellenangebote/nlbv_hannover/sachbearbeiterin-oder-sachbearbeiter-fur-den-bereich-tarifentgelte-fur-unseren-standort-in-hannover-gesucht-213463.html



SVA

  • Gast
Antw:Wie kommt man an Angestelltenlehrgang 2? Niedersachsen?
« Antwort #2 am: 23.07.2022 16:06 »
Die Vereinbarung-VerwLG gilt jedoch nur für die niedersächsische Landesverwaltung, nicht jedoch für niedersächsische Kommunen.

clarion

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Antw:Wie kommt man an Angestelltenlehrgang 2? Niedersachsen?
« Antwort #3 am: 25.07.2022 07:15 »
Hallo,

Die Voraussetzungen hat Isie genannt.  Ich würde den Wunsch  nach den AL2 schon im Vorstellungsgespräch thematisieren.  Möglicherweise wird der AG den AL2 nicht anbieten wollen, und Dich nicht auswählen, aber so ist wechselseitige Enttäuschung vermeidbar.  Auch für VfA ist der Arbeitsmarkt derzeit gut, so dass sich sicherlich jemand findet, der dir den AL2 anbietet.