Autor Thema: Rufbereitschaft TvöD Kommune  (Read 2694 times)

itseme

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Rufbereitschaft TvöD Kommune
« am: 24.07.2022 21:19 »
Hallo zusammen,

kann mir einer sagen, wie genau das mit der Rufbereitschaftsvergütung funktioniert?

Es steht im Raum, dass ich mir die Rufbereitschaft für die technische Anlage wöchentlich mit jemanden teile.
Zudem soll evtl. die Schaltung der Alarmanlage auf mein Diensthandy geschaltet werden.

So wie ich es gelesen habe gibt es entweder die Pauschale pro Tag oder eben den stündlichen Zuschlag.
Da es ja eine andauernde Rufbereitschaft wäre, zahlt dann wohl die Pauschale vom 2 fachen / 4 fachen.
Ist dass dann der Tagessatz?


Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Max

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #1 am: 24.07.2022 22:54 »
Du bekommst 2 Stundenentgelte für Bereitschaft an Werktagen und 4 Stundenentgelte für das Wochenende.
Tatsächliche Einsätze werden zusätzlich vergütet.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-87-das-stundenentgelt_idesk_PI13994_HI1796729.html


itseme

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #2 am: 25.07.2022 06:37 »
Das heißt also Mo-Fr je 2x den Stundenlohn und Sa+So 4x den Stundenlohn pauschal.

Zzgl. dann der tatsächlichen Arbeitszeit gegeben dem Fall es erfolgt ein Einsatz inkl. Fahrzeit richtig?

SVA

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #3 am: 25.07.2022 06:51 »
Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme sind zwei Fälle zu unterscheiden: außerhalb des Aufenthaltsortes und am Aufenthaltsort. Im ersteren Fall ist jede Inanspruchnahme einschl. Wegezeiten (Hin und zurück) jeweils auf volle Stunden aufzurunden, im letzteren Fall sind die Inanspruchnahmen zusammenzurechnen und dann aufzurunden. Für diese Stunden fallen jeweils jedenfalls Überstundenzuschläge sowie ggfs. weitere Zeitzuschläge an.

Die Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG beginnt nach dem Ende der letzten tatsächlichen Inanspruchnahme.

itseme

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #4 am: 25.07.2022 09:58 »
Wunderbar, dankeschön nochmals für die genaue Erläuterung.

motte

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #5 am: 27.07.2022 11:42 »
Hallo zusammen,
ich hänge mich mal an diesen Thread heran, da mir die Definition lt. §8 (3) "... außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des § 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet... nicht ganz klar ist.

Als Beispiel habe ich zwei Einsätze:
00:12uhr (Anruf der Leitstelle) bis 03:25uhr (Ende des Einsatzes, also Ankunft Zuhause)
Hier würde ich mir 3,25Std. (3 ¼ Stunden) notieren.
Ist dies so korrekt oder wird tatsächlich auf volle 4,00Std. gerundet?

ein weiterer Fall:
02:29uhr (Anruf) bis 04:32Uhr (zurück Zuhause)
Hier würde ich 2,00Std. schreiben. Oder sind es hier (auch) wirklich 3,00Std.?

Habt vorab vielen Dank für eure Antworten!!
 

SVA

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Antw:Rufbereitschaft TvöD Kommune
« Antwort #6 am: 27.07.2022 12:15 »
Es sind 4 und 3 Stunden. "Auf eine volle Stunde gerundet" heißt auf eine volle Stunde gerundet.