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Eigenkündigung vor Stellenantritt - Sperre bei ALG 1?

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Tulpe87:
Guten Morgen,

aktuell bekomme ich ALG 1. Vor Kurzem habe ich einem Arbeitsvertrag im ÖD zugesagt (Stelle war selbst gesucht) und nach der Zusage gemerkt, dass es doch nicht das Richtige ist (Stadt zu weit entfernt und ich habe gesundheitliche Probleme).

Ich könnte den Vertrag noch vor Stellenantritt kündigen, da das Startdatum weiter als 14 Tage in der Zukunft liegt.

Meine Frage: Laut Sozialgesetzbuch bekommt man bei ALG 1 die 12 Wochen Sperre bei Eigenkündigung nur, wenn man "das Beschäftigungsverhältnis selbst löst". Das Beschäftigungsverhältnis beginnt laut Gesetz aber erst mit Arbeitsantritt, die Vertragsunterzeichnung begründet noch kein Beschäftigungsverhältnis. Kann ich also davon ausgehen, dass bei Kündigung vor Stellenantritt keine Sperre zu verordnen ist?

Danke sehr!

Fragmon:
Dann würde es den Sinn dieser Regelung widersprechen. Auch wenn es vorvertraglich ist, löst du das anbahnende Beschäftigungsverhältnis auf, was dafür sorgt, dass du wieder von Transferleistungen abhängig wirst, da du selbst für deine Arbeitslosigkeit gesorgt hast. Mit § 159 SGB 3 wollte man dies durch eine Sperrfrist sanktionieren.

Tulpe87:
Gibt es dazu Gerichtsurteile? Ich kann mir nicht so wirklich vorstellen, wie man etwas nicht existentes auflösen kann. In § 159 SGB 3 steht ja nichts von "anbahnendes" Verhältnis.

Danke für die Antwort :)

Opa:
Eine Sperrzeit tritt nicht ein. Siehe auch fachliche Hinweise der BA zu §159 SGB III, Seite 39, Rz. 159.1.1.1:


--- Zitat ---„Die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses während einer Beschäftigungslosigkeit kann nicht zum Eintritt einer Sperrzeit führen. § 159 SGB III stellt auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ab.“
--- End quote ---

Tulpe87:
Super, danke für die Hilfe und die Angabe der fachlichen Hinweise! Das sind doch prima Nachrichten :)

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