Anders geregelt wäre der Kündigungsschutz, deshalb meine Frage - in Kleinbetrieben gilt nicht mal das Kündigungsschutzgesetz.
Und sind Sie sicher? : " Sofern ... Regelungen des TVÖD vereinbart worden ist, gelten diese, solange sie für den Arbeit
geber begünstigender sind als gesetzliche Regelungen"
Da habe ich andere Infos bekommen - nämlich solange sie für den Arbeit
nehmer günstiger sind als das Gesetz.