Tarifbeschäftigte sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Umgruppierung gibt es tariflich nicht. Die einzige Möglichkeit, dass sich aus dem Bachelorabschluss eine andere Eingruppierung ergäbe, wäre, dass Du bislang in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert warst, weil Du eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfülltest und nunmehr durch eben diesen Bachelorabschluss diese Voraussetzung erfüllst. Das geschieht dann automatisch. Wenn Du die sich daraus ergebenden veränderten Entgeltansprüche erfüllt haben möchtest, musst Du dem Arbeitgeber aber wohl den Eintritt des Ereignisses mitteilen.