Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kurzfristig Beschäftigt - Keine Zuschläge?

(1/2) > >>

Amunsen:
Servus liebe Kollegen/innen,

ist es korrekt dass in einer kommunalen Einrichtung kurzfristig Beschäftigte keine Zuschläge wie z.B. Sonn - und Feiertagszuschläge erhalten, weil diese Beschäftigen nicht im TVÖD erfasst sind und somit die Zuschläge vom AG "nicht" zwingend gewährt werden müssen?

Besten Dank für eine sachliche Antwort.

SVA:
Wenn es sich um Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt, findet der Tarifvertrag jedenfalls nicht aufgrund beiderseitiger Tarifbindung Anwendung. Was ist im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVÖD geregelt?

Amunsen:
Im dies betreffenden Arbeitsvertrag steht nichts über Bindungen zum TVÖD.

SVA:
Wenn der Arbeitsvertrag keinen Bezug zum TVÖD herstellt, gibt es hier auch keinen Grund anzunehmen, dieser würde Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden.

Amunsen:
Daraus folgere ich dass der "kommunale AG" - im Grunde genommen, mit einem Kurzzeit Beschäftigten Arbeitsverträge abschließen kann, deren Inhalt nichts mit der geschützten Tarifstruktur des öffentlichen Dienstes zu tun haben kann? Und dies ist Rechtens? 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version