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Anrechnung staatl. geprüfter Betriebswirt bei der Bw

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martin0312:
Finde es auch unverständlich. Bei Fachpraxislehrern an Berufsschulen ist es ja auch möglich. Im Bereich der Angestellten kann man auch mit dem A2 in höhere Lohngruppen aufsteigen. Der Meister, Techniker oder Betriebswirt ist dagegen wertlos im öffentlichen Dienst.

Bastel:

--- Zitat von: martin0312 am 30.07.2022 18:37 ---Finde es auch unverständlich. Bei Fachpraxislehrern an Berufsschulen ist es ja auch möglich. Im Bereich der Angestellten kann man auch mit dem A2 in höhere Lohngruppen aufsteigen. Der Meister, Techniker oder Betriebswirt ist dagegen wertlos im öffentlichen Dienst.

--- End quote ---

Angestellte sind halt nun einmal keine Beamten. Auch wenn es das Groß der Bevölkerung im ÖD so sieht.

Die Abschlüsse sind nicht wertlos. Nur kommt man damit halt nicht in den gD.

PieWie:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 29.07.2022 22:29 ---
--- Zitat von: PieWie am 26.07.2022 11:42 ---Gut... an das Gesetz hatte ich natürlich nicht gedacht. Damit ist das Thema ja schon durch.
Reichlich unverständlich aber nicht zu ändern

--- End quote ---

Was ist daran nicht verständlich?

--- End quote ---

Damit war nicht das Verständnis des Gesetzes gemeint, sondern eher die Abgrenzung der erworbenen Fähigkeiten. Sicherlich kann man jetzt sagen: "Irgendwo muss man den Schnitt machen." Aber das er hier erfolgt ist für mich unverständlich. Allerdings ist es müßig sich darüber auszulassen. Ändern wird sich daran leider nichts.


--- Zitat von: martin0312 am 30.07.2022 18:37 ---Finde es auch unverständlich. Bei Fachpraxislehrern an Berufsschulen ist es ja auch möglich. Im Bereich der Angestellten kann man auch mit dem A2 in höhere Lohngruppen aufsteigen. Der Meister, Techniker oder Betriebswirt ist dagegen wertlos im öffentlichen Dienst.

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Meine Meinung. Sicherlich wird es dir auf die Erfahrungsstufe angerechnet. Aber ansonsten ist die Qualifikation - für die Beamtenlaufbahn - völlig wertlos. Im Grunde stellt man sie auf eine Stufe mit einem Berufsabschluss + Berufserfahrung.

Zumal die Bw den Studiengang zum staatl. geprüften Betriebswirt selber anbietet. Ohne spätere Anerkennung bzw. ohne die Möglichkeit daraus seine eigene Position wirklich verbessern zu können?


--- Zitat von: Asperatus am 26.07.2022 14:02 ---Rechtsgrundlage ist hier § 20 Abs. 1 BLV i.V.m. mit der AVwV zur BLV (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm).

....

Zudem stellt § 20 BLV seit dem 20.08.2021 klar, dass die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss abgeschlossen wurde, mindestens drei Jahre betragen haben muss. Der staatlich geprüfte Betriebswirt dauert in der Regel zwei Jahre.

Fazit: Die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes können mit dem staatlich geprüften Betriebswirt nicht erfüllt werden, weil dieser erstens nicht an einer Hochschule absolviert, zweitens erstmals eine Hochschulzugangsvoraussetzung vermittelt und drittens die Regelstudiendauer unterschritten wird.

--- End quote ---

Für mich fraglich ist, warum Regeln zur Studiendauer bzw. Ausbildungsstätte vorhanden sein müssen. Lt. DQR/EQR ist der staatl. geprüfte Betriebswirt gleichwertig mit einem Bachelor. Schlussendlich geht es doch nur um den Abschluss und die erworbenen Fähigkeiten.

Ich habe mir 3 Jahre per Abend- und Wochenendstudium den staatl. geprüften Betriebswirt angetan (auch wenn damals ein Wechsel zu Bw nicht vorgesehen war). Alles neben einem Vollzeitjob. Um in den gehoben Dienst zu kommen (sicherlich gibts noch andere Wege), muss ich mir das ganze nun nochmals geben.


--- Zitat von: Bastel am 30.07.2022 19:38 ---
--- Zitat von: martin0312 am 30.07.2022 18:37 ---Finde es auch unverständlich. Bei Fachpraxislehrern an Berufsschulen ist es ja auch möglich. Im Bereich der Angestellten kann man auch mit dem A2 in höhere Lohngruppen aufsteigen. Der Meister, Techniker oder Betriebswirt ist dagegen wertlos im öffentlichen Dienst.

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Angestellte sind halt nun einmal keine Beamten. Auch wenn es das Groß der Bevölkerung im ÖD so sieht.

Die Abschlüsse sind nicht wertlos. Nur kommt man damit halt nicht in den gD.

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Aber was macht ein Angestellter anders als ein Beamter?! Die Arbeit an sich ist doch nachher wahrscheinlich die gleiche. Sicherlich ist der Beamtenstatus etwas "besonderes" und bringt Rechte und Pflichten mit sich, welche ein Angestellter nicht auferlegt bekommen kann. Aber in die Qualifikation ist doch schlussendlich entscheidend, oder nicht?!

Aratrim:
Hallo zusammen, ich schäme mich zwar dafür aber ich muss hier etwas korrigieren.
Das ganze gilt natürlich wie richtig beschrieben für Beamte gemäß BLV.
Für Soldaten/ Soldatinnen gibt es gewisse Sonderregeln im GB BMVg gemäß SLV (Soldatenlaufbahnverordnung).
Dies sind im Bereich des gD die Offiziere des militärfachlichen Dienstes (werden abhängig vom Dienstgrad und Dienststellung nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 9 bis A 13 besoldet).

"Nach § 40 Abs. 1 der Soldatenlaufbahnverordnung ( SLV ) kann zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zugelassen werden, wer das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und mindestens den Dienstgrad eines Feldwebels erreicht hat.
Rechtsgrundlagen für die Zulassung sind § 40 Abs. 1 SLV sowie Kapitel 8 der aufgrund der Ermächtigung in § 44 SLV vom Bundesministerium der Verteidigung erlassenen "Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten" (ZDv 20/7). Nach § 40 Abs. 1 SLV und Nr. 801 ZDv 20/7 steht die Zulassung im Ermessen des Bundesministeriums der Verteidigung und setzt Bedarf und Eignung des Bewerbers voraus."

In der Realität werden die dann ausgewählten Unteroffiziere m.P. gemäß ihrer AVR (Allgemeinen Verwendungsreihe) auf die entsprechenden Fachlehrgänge geschickt. Der Offizier im allgemeinen Stabsdienst geht nach Hannover an die Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr,  der zukünftige luftfahrzeugtechnische Offizier z.B. an die Technische Schule der Luftwaffe nach Fassberg.
An den den jeweiligen für die AVR vorgesehenen Orten wird dann die jeweilig vorgesehene Fachausbildung abgelegt.
In Fassberg z.B. der staatlich geprüfter Techniker im Bereich Luftfahrzeugtechnik.
Nach i.d.R. 36 Monaten (Fachausbildung und der Teilnahme an den allgemeinmilitärischen Lehrgängen) erfolgt dann nach der Offiziersprüfung die Ernennung zum Leutnant bzw. Eingruppierung auf A9 g.D..
Im weiteren geht es dann ohne Probleme bis A11, A12 wenn man bereit ist etwas in die Verwendungsbreite zu gehen. Nur bis zu 6 Prozent der Gesamtzahl der für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ausgebrachten Planstellen können mit A 13 bewertet werden (§ 17a Abs. 3 Nr. 3 BHO)

Hierbei gibt es je nach AVR auch andere Vergleichbare Fachausbildungen die durch das BAPersBw anerkannt werden können. Der eben beschriebene angehende technische Offizier hätte als Ersatz für den Techniker auch einen, vielleicht als Fortbildungsmaßnahme abgelegten, Industriemeister IHK nutzen können und wäre nach Ablegen der allgemeinmilitärischen Lehrgängen nach 18 Monaten direkt zum Leutnant ernannt worden.

Als Fazit können somit verschiedene Meister/ Techniker /Betriebs- oder Fachwirtbildungen ohne Probleme den Einstieg in den g.D. ermöglichen als Soldat/Soldatin gemäß SLV. Eine hierdurch erlangte Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes sowie das Statusamt wird bei einem Wechsel (Freiwillig oder Raubernennung;) in einen anderen GB des Bundes dann per Handauflegen mitgegeben.
Am Ende des Tages haben wir einen A9-A13 (Leutnant- Stabshauptmann) der nie klassisch gemäß BLV für seinen Einstieg in den g.D. studieren musste.
Aber es geht noch weiter.  Ein Laufbahnwechsel in den h.D. und Beförderung zum Stabsoffizier (A 13 bis A 16) ist dann auch noch möglich.
Dieser Wechsel bedingt die Auswahl und für Haupt- und Stabshauptleute sowie eine erfolgreicher Teilnahme am „Basislehrgang Stabsoffizier“.
Nach dem Wechsel in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ist eine Beförderung zum Stabsoffizier möglich.

Mein eigener Dezernatsleiter ist z.B. Oberstleutnant A15 und auch "nur" Personalfachwirt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit den Techniker, den Meister oder Betriebs- oder Fachwirt als Ersatz für ein Abitur oder Fachabitur für eine Laufbahn als Offizier ohne Studium mit einer Mindestverpflichtungszeit von 13 Jahren zu nutzen.

@PieWie : Dies wäre für dich eine Möglichkeit falls du im Dunstbereiches der SLV und nicht der BLV im GB BMVg unterwegs bist (Hat sich mir leider nicht erschlossen). Ich möchte aber auch aufzeigen dass diese Qualifikationsebene nicht per se Wertlos ist.

Wichtige Rechtsgundlagen :
Allgemeine Regelung "Beförderung, Einstellung, Übernahme und
Zulassung von Soldatinnen und Soldaten" A-1340/49, die  Anweisungen und Informationen für die Personalführung (GAIP) in der jeweiligen Fassung,
Soldatenlaufbahnverordnung ( SLV ) 

MfG
Aratrim

Matze1986:
Staatlich geprüfter Betriebswirt ist kein Studienabschluss, sondern ein Weiterbildungsabschluss, daher haben Sie die Vorraussetzungen für den gntD eben nicht erfüllt. Vergleichbar ist das mit dem Verwaltungsfachwirt, ist auch „nur“ ein Weiterbildungsabschluss. Um in den gD zu gelangen muss man dann eben den Dipl. Verwaltungswirt als Studienabschluss vorweisen (Alt. Bachelor Verwaltungswissenschaften)

Die SLV wäre hier eine mögliche Alternative für Sie.

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