Autor Thema: [Allg] Beginn der Stufen-Erfahrungszeit nach einer "Beförderung"  (Read 5164 times)

Münchnerin85

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Leider erhalte ich bei meiner Frage immer nur den Verweis zum Art. 30 BayBesG. Darin steht bekanntlich alles drin. Dennoch wäre ich um eine fachliche Rückmeldung und Einschätzung sehr dankbar, da die Auslegung des Gesetzes scheinbar von Personalsachbearbeitern missverstanden werden kann...

Im Juli 2022 wurde mir das Amt der Verwaltungsinspektorin verliehen.
Zudem würde ich im Februar 2023 meine 3 Jahre Erfahrungszeit erfüllen und somit von der aktuellen Stufe 5 auf die Stufe 6 aufsteigen. Nun hat mir unsere "Personalstelle" erklärt, dass mit der Beförderung meine Erfahrungszeit in der Stufe 5 neu zu „laufen“ beginnt.
Das bedeutet, dass ich nun nicht mehr im Februar 2023 in die Stufe 6 aufsteigen werde, sondern erst im Juli 2025.

Es bleibt wohl noch zu erwähnen, dass in meiner Dienststelle annähernd ausschließlich Tarifangestellte beschäftigt sind, wodurch es immer wieder vereinzelt zu Missverständnissen gegenüber dem Tarifrecht/ Beamtenrecht kommt.

Ich danke euch vielmals für eure Zeit und eure Bemühungen hier Licht ins Dunkel zu bringen  ;)
« Last Edit: 27.07.2022 02:11 von Admin2 »

calmac

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Eine dreijährige Erfahrungszeit in 8 Monaten abzulegen ist schon eine Leistung ;)

Wie wurde die Laufbahnbefähigung erworben?


Münchnerin85

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Ich hätte erwähnen sollen, dass A9 nicht mein Einstiegsamt ist sondern ich 2007 bereits verbeamtet wurde in der QE 2.

Pascal121

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Also in RLP in der Besoldungsordnung schöner geschrieben als in Bayern, aber ich lese euer Gesetz so wie du es vermutest. Da ich noch TB bin, und der TV-L in Bayern in der gleiche ist als in RLP, weiß ich auch, dass es bei uns TBlen tatsächlich so ist, dass nach einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt. Aber steht das nicht auf deiner Besoldungsabrechnung drauf, wann die nächste Stufe beginnt? Für alles unter Ministerialebene ist das in RLP die ADD, die kümmert sich um sowas, deswegen würde ich auf dass, was meine direkte Vorgesetzte sagt, eher wenig Wert legen... :)

calmac

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and the relevance for Bavarian civil servant is  .... what?

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and the relevance for Bavarian civil servant is  .... what?

Beer and Brezn.

Christian

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Leider erhalte ich bei meiner Frage immer nur den Verweis zum Art. 30 BayBesG. Darin steht bekanntlich alles drin. Dennoch wäre ich um eine fachliche Rückmeldung und Einschätzung sehr dankbar, da die Auslegung des Gesetzes scheinbar von Personalsachbearbeitern missverstanden werden kann...

Im Juli 2022 wurde mir das Amt der Verwaltungsinspektorin verliehen.
Zudem würde ich im Februar 2023 meine 3 Jahre Erfahrungszeit erfüllen und somit von der aktuellen Stufe 5 auf die Stufe 6 aufsteigen. Nun hat mir unsere "Personalstelle" erklärt, dass mit der Beförderung meine Erfahrungszeit in der Stufe 5 neu zu „laufen“ beginnt.
Das bedeutet, dass ich nun nicht mehr im Februar 2023 in die Stufe 6 aufsteigen werde, sondern erst im Juli 2025.

Es bleibt wohl noch zu erwähnen, dass in meiner Dienststelle annähernd ausschließlich Tarifangestellte beschäftigt sind, wodurch es immer wieder vereinzelt zu Missverständnissen gegenüber dem Tarifrecht/ Beamtenrecht kommt.

Ich danke euch vielmals für eure Zeit und eure Bemühungen hier Licht ins Dunkel zu bringen  ;)

Also ich bin ziemlich sicher, dass die Einschätzung  deiner Personalabteilung falsch ist.
Das würde von der Logik kaum Sinn machen bei zT 4-jährigen Stufen. Ich habe auch wenige Monate nach einer Beförderung die nächste Erfahrungsstufe erreicht.

Erforderlich ist aber eine Leistungsfeststellung.

Matze1986

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In Art. 30 BayBesG sowie in der Anlage 3 steht doch rein gar nichts davon, dass Stufenlaufzeiten bei Beförderung neu beginnen.
Ergo kann der/die Personalbearbeiter/-in vor Ort doch nichts derartiges verlautbaren.
Bestehe darauf, dass dir die Rechtsgrundlage für einen Neubeginn von Stufenlaufzeiten für Beamte aufgezeigt wird! (Das wird unmöglich sein)
Wenn die Zuständigen dann weiterhin auf minderbemittelt machen: Widerspruch - Klage


Das Gesetz kann gar nicht anders ausgelegt werden!

Kreuzschiene

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Kollegen, bitte genau lesen: Beförderung steht nicht ohne Grund in "".
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um keine Beförderung.

calmac

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Sondern?

Matze1986

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Kollegen, bitte genau lesen: Beförderung steht nicht ohne Grund in "".
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um keine Beförderung.

Das ändert rein gar nichts an der Tatsache, das die Stufenlaufzeit bei Beamten nicht von vorne beginnen!!!
Auch bei einem Laufbahnaufstieg beginnt hier nix von vorne, die Laufzeit läuft einfach weiter.

Münchnerin85

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Ich danke Matze und Christian für eure Rückmeldung!
Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!

@calmac
Ich habe nur deswegen das Wort Beförderung in „“ gesetzt um etwaige Korrekturvorschlägen  zu umgehen,
wie zum Beispiel, dass es am Ende bei Beamten nicht Beförderung heißt sondern Verleihung eines Amtes etc.
Jedoch dachte ich in meiner Eingangsbeschreibung unmissverständlich meine Situation dargestellt zu haben.

Kreuzschiene

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Sondern?

Seit wann kann man von einer QE in die nächste "durchbefördert" werden?

Münchnerin85

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A9 ist auch als Verzahnungsamt des mittleren Dienstes (QE2) bekannt und das Einstiegsamt für die QE 3.
Diese Infos findet man auch hier auf oeffentlicher-dienst.Info/beamte/be/besoldungsgruppen.html oder man lernt es sowieso als Beamtenanwärter im Fach „Beamtenrecht“.
Für einen QE 2ler ist es das Endamt sozusagen.
Das sind aber absolute Basics im Beamtenrecht.


matzl

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Sondern?

Seit wann kann man von einer QE in die nächste "durchbefördert" werden?
Kann man auch nicht, gilt aber erst für ein Amt der Besoldungsgruppe A10. A9 ist in der 2.QE in Bayern noch möglich. Dann ist aber Schluss, wenn die notwendige Qualifikation für die nächste QE nicht vorhanden ist. (Art. 17 Abs. 6 BayLlbG)
« Last Edit: 04.08.2022 10:07 von matzl »