Leider erhalte ich bei meiner Frage immer nur den Verweis zum Art. 30 BayBesG. Darin steht bekanntlich alles drin. Dennoch wäre ich um eine fachliche Rückmeldung und Einschätzung sehr dankbar, da die Auslegung des Gesetzes scheinbar von Personalsachbearbeitern missverstanden werden kann...
Im Juli 2022 wurde mir das Amt der Verwaltungsinspektorin verliehen.
Zudem würde ich im Februar 2023 meine 3 Jahre Erfahrungszeit erfüllen und somit von der aktuellen Stufe 5 auf die Stufe 6 aufsteigen. Nun hat mir unsere "Personalstelle" erklärt, dass mit der Beförderung meine Erfahrungszeit in der Stufe 5 neu zu „laufen“ beginnt.
Das bedeutet, dass ich nun nicht mehr im Februar 2023 in die Stufe 6 aufsteigen werde, sondern erst im Juli 2025.
Es bleibt wohl noch zu erwähnen, dass in meiner Dienststelle annähernd ausschließlich Tarifangestellte beschäftigt sind, wodurch es immer wieder vereinzelt zu Missverständnissen gegenüber dem Tarifrecht/ Beamtenrecht kommt.
Ich danke euch vielmals für eure Zeit und eure Bemühungen hier Licht ins Dunkel zu bringen