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[Allg] Beginn der Stufen-Erfahrungszeit nach einer "Beförderung"

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Matze1986:

--- Zitat von: Kreuzschiene am 29.07.2022 19:16 ---Kollegen, bitte genau lesen: Beförderung steht nicht ohne Grund in "".
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es handelt sich im vorliegenden Fall eben um keine Beförderung.

--- End quote ---

Das ändert rein gar nichts an der Tatsache, das die Stufenlaufzeit bei Beamten nicht von vorne beginnen!!!
Auch bei einem Laufbahnaufstieg beginnt hier nix von vorne, die Laufzeit läuft einfach weiter.

Münchnerin85:
Ich danke Matze und Christian für eure Rückmeldung!
Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen!

@calmac
Ich habe nur deswegen das Wort Beförderung in „“ gesetzt um etwaige Korrekturvorschlägen  zu umgehen,
wie zum Beispiel, dass es am Ende bei Beamten nicht Beförderung heißt sondern Verleihung eines Amtes etc.
Jedoch dachte ich in meiner Eingangsbeschreibung unmissverständlich meine Situation dargestellt zu haben.

Kreuzschiene:

--- Zitat von: calmac am 29.07.2022 19:28 ---Sondern?

--- End quote ---

Seit wann kann man von einer QE in die nächste "durchbefördert" werden?

Münchnerin85:
A9 ist auch als Verzahnungsamt des mittleren Dienstes (QE2) bekannt und das Einstiegsamt für die QE 3.
Diese Infos findet man auch hier auf oeffentlicher-dienst.Info/beamte/be/besoldungsgruppen.html oder man lernt es sowieso als Beamtenanwärter im Fach „Beamtenrecht“.
Für einen QE 2ler ist es das Endamt sozusagen.
Das sind aber absolute Basics im Beamtenrecht.

matzl:

--- Zitat von: Kreuzschiene am 04.08.2022 08:39 ---
--- Zitat von: calmac am 29.07.2022 19:28 ---Sondern?

--- End quote ---

Seit wann kann man von einer QE in die nächste "durchbefördert" werden?

--- End quote ---
Kann man auch nicht, gilt aber erst für ein Amt der Besoldungsgruppe A10. A9 ist in der 2.QE in Bayern noch möglich. Dann ist aber Schluss, wenn die notwendige Qualifikation für die nächste QE nicht vorhanden ist. (Art. 17 Abs. 6 BayLlbG)

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