Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
JesuisSVA:
--- Zitat von: Kaiser80 am 03.08.2022 08:36 ---Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
--- End quote ---
AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“
Rumo1895:
--- Zitat von: Alien1973 am 03.08.2022 07:54 ---Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...
In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.
In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG... ;D
--- End quote ---
Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rumo1895 am 03.08.2022 09:34 ---Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.
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Nicht völlig.
Es gibt durchaus auch mal Deals im öD, was Dauer Lage etc. von dr angeht.
Kaiser80:
--- Zitat von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:56 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 03.08.2022 08:36 ---Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
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AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“
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AN:"Da wir ja nun bereits im Gespräch sind, wäre es aber zielführend. Sei's drum. Die Interessenabwägung ist ja gerichtlich überprüfbar, dass behalte ich mir eben vor. Ich denke unsere aktuellen Positionen und für die Zukunft sind ja dann ausgetauscht. Bis demnächst dann."
JesuisSVA:
Und schon ist alles in Butter.
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